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Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-03-02

Wortprotokoll

Es ist etwas schwierig, nach dem Gedenkmoment zu Crans-Montana einfach wieder zur Tagesordnung überzugehen.

Die Standesinitiative St.[NB]Gallen wurde am 7.[NB]Januar 2019 eingereicht. Sie verlangt eine Änderung des Strafgesetzbuchs mit dem Ziel, die heutige 30-jährige Verjährungsfrist für lebenslange Strafen aufzuheben und Mord für unverjährbar zu erklären. Der Ständerat beschloss am 10.[NB]März 2020 zunächst, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat gab ihr am 1.[NB]Juni 2021 äusserst knapp - mit einer Stimme Unterschied - Folge, worauf sich am 16.[NB]Dezember 2021 der Ständerat, wiederum sehr knapp, diesem Ergebnis anschloss.

Zur Umsetzung der Initiative erarbeitete die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates einen Entwurf, der die Unverjährbarkeit von Mord vorsieht. Der Ständerat nahm diesen Entwurf am 13.[NB]März 2025 deutlich an. Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom Februar 2025 jedoch, die Umsetzung im Lichte der Vernehmlassung zu überprüfen und insbesondere die generellen Verjährungsfristen bei schweren Delikten sowie die Differenzen zwischen Mord und vorsätzlicher Tötung genauer anzuschauen. Das Bundesamt für Justiz zog zusätzlich die KKJPD und die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz bei; Ihrer Kommission lagen entsprechende Arbeitspapiere vor.

Nach einer ersten Aussprache beschloss Ihre Kommission für Rechtsfragen am 10.[NB]Oktober 2025, Anhörungen durchzuführen, und hörte am 8.[NB]Januar 2026 Vertreterinnen und Vertreter der Strafverfolgung, der Forensik, der Anwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, der Justiz und der Wissenschaft an. Alle diese Teilnehmer rieten davon ab, diese starre Unverjährbarkeit bei Mord so einzuführen. Der Entwurf des Ständerates sah nämlich vor, ausschliesslich Mord für unverjährbar zu erklären. Die Unverjährbarkeit sollte sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Vollstreckung der Strafe gelten.

An ihrer Sitzung vom 12.[NB]Februar 2026 ist die Kommission dann mit 14 zu 10 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat sie beraten. In der Diskussion stellte sich die Frage der Verjährung als Abwägung zwischen technischem Fortschritt und Rechtsfrieden. Einerseits erschienen 30 Jahre angesichts moderner DNA-Analysen und der digitalen DNA-Beweismöglichkeiten als nicht unbedingt zu lange. Andererseits verlangt der Rechtsfrieden, dass Verfahren irgendwann einmal abgeschlossen werden. Die vollständige Unverjährbarkeit würde vor allem die Staatsanwaltschaft faktisch dazu zwingen, ständig weiter zu ermitteln, ohne jemals damit aufzuhören, bis der Täter allenfalls gefunden würde.

Als besonders problematisch erachtet die Mehrheit Ihrer Kommission die isolierte Unverjährbarkeit des Mordes. Die Abgrenzung zwischen Mord und vorsätzlicher Tötung ist anspruchsvoll und hängt vom Motiv sowie von der besonderen Skrupellosigkeit der Tat ab - Aspekte, die oft erst nach umfassender Beweisaufnahme beurteilt werden können. Wäre nur Mord unverjährbar, entstünde ein systemisches Dilemma. Zudem garantiert auch ein späterer DNA- ...

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