preparatory:AB 369787
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-04
Wortprotokoll
Ich habe eingangs gesagt, dass uns der Rückweisungsantrag Friedli Esther in der Kommission nicht vorlag; er betrifft auch Entwurf 2, den wir beraten haben. Ich habe versucht, in meiner Zusammenfassung der Debatte schon viel dazu zu sagen, was die Kommission mit Blick darauf diskutiert hat, wie die Vorlage im Fall einer Rückweisung überarbeitet werden sollte. Ich wiederhole dies für Ihre Entscheidfindung ganz kurz anhand der einzelnen Ziffern des Rückweisungsantrags.
Ziffer 1 verlangt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten präzisiert wird. Dann wird speziell noch einmal auf die Diskussion zu stationär und ambulant behandelten Personen Bezug genommen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir das sehr ausführlich diskutiert haben. Bei der Beschlussfassung über die Summe, also die 7,8 Millionen Franken, wollten wir den Solidaritätsbeitrag für verschiedene Kategorien - "ambulant" und "stationär" sind verschiedene Kategorien nach KVG -, also für alle Opfer, möglich machen, wenn der Kanton Wallis nach medizinischer Expertise zu einem entsprechenden Schluss kommt. Ich habe auch erwähnt, dass wir uns an den Kanton Wallis halten, was die Summe angeht - das ist unser Feld, darüber sollten wir diskutieren -, und dass wir das ermöglichen sollten. Deshalb ist Ziffer 1 aus Sicht der Finanzkommission nicht notwendig.
Zur Frage der Formulierung in Artikel 1 Absatz 2 von Entwurf 1, "eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat": Man könnte auch sagen "benötigt"; damit wären auch diejenigen Personen gemeint, die eine solche Behandlung nicht in Anspruch genommen haben.
Wir haben also für die Beschlussfassung über die Summe die grösstmögliche Definition genommen. Deshalb entspricht diese Summe der Diskussion und dem Willen, den Kreis der Personen nicht einzuengen. Man sollte also in den Genuss des Geldes kommen, ob man nun eine stationäre Spitalbehandlung in Anspruch genommen hat oder ob man ambulant behandelt wurde; gemäss dem Antrag der Finanzkommission gehören auch Härtefälle dazu.
In Ziffer 2 des Rückweisungsantrags wird eine Differenzierung der Höhe des Solidaritätsbeitrags gefordert. Wir haben auch diskutiert, dass ein pauschaler Solidaritätsbeitrag Nachteile haben und vielleicht ungerecht erscheinen mag, aber bei einer Differenzierung wäre das umso mehr der Fall. Wir haben das andiskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass wir hierzu keine Anträge stellen. Eine Differenzierung finden wir noch schwieriger als eine Pauschale; die Auszahlung einer Pauschale kann eben auch schnell erfolgen, was uns sehr wichtig war.
Zu Ziffer 3 hat sich Frau Chassot bereits geäussert; dieses Thema hat die Kommission für Rechtsfragen intensiver diskutiert. Wir haben uns vom Bundesrat darüber informieren lassen, warum er diesen Weg nicht gehen wollte.
Ziffer 4 verlangt genau das, was gemacht wird. Die genaue Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des runden Tisches wurde aus der Vorlage herausgenommen und soll auf dem ordentlichen Weg passieren.
Dies einfach noch als zusätzliche Information für Ihre Entscheidfindung.