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Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-10

Wortprotokoll

Sie sehen, diese drei Motionen hängen auch zusammen. Den Bereich, den ich in dieser Motion anspreche, müssen wir dringend auch angehen.

Wer in der Schweiz lebt, muss wissen: Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Kinder, hat in unserem Land keinen Platz, sie ist verboten. Gleichstellung, persönliche Integrität und Gewaltfreiheit gehören zu den grundlegendsten Werten unseres Rechtsstaates. Aber wir müssen eben auch feststellen: Die Prävention beginnt oft zu spät. Viele Integrationsprogramme greifen erst, nachdem Menschen bereits längere Zeit in der Schweiz gelebt haben. Dabei wäre es absolut entscheidend, unsere klaren Erwartungen von Anfang an zu vermitteln. Diese Motion verlangt deshalb, dass bereits ab dem ersten Aufenthaltstag in der Schweiz verbindliche Schulungen zu Frauenrechten, Kinderrechten, Gleichberechtigung und Gewaltfreiheit stattfinden, zunächst in den Bundesasylzentren und später im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme.

Es geht nicht um Stigmatisierung, es geht um Klarheit. Wer in der Schweiz lebt oder leben will, muss wissen: Gewalt in der Familie ist kein kulturelles Missverständnis, sie ist eine Straftat. Integrationsprogramme sollen deshalb Folgendes verbindlich vermitteln: die Gleichstellung von Mann und Frau, gewaltfreie Partnerschaft und Erziehung sowie auch die rechtlichen Konsequenzen von Gewalt. Gleichzeitig soll geprüft werden, welche ausländer- und bürgerrechtlichen Folgen schwere oder wiederholte Gewalt haben können. Integration bedeutet Teilhabe, sie bedeutet aber auch und vor allem Respekt vor den grundlegenden Regeln unseres Zusammenlebens und deren Einhaltung.

Diese Motion stärkt beides, Integration und Schutz. Darum bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.

Ich erlaube mir hier zum Schluss noch einen kurzen Hinweis auf die Motion Friedli Esther 25.4637, "Opfer besser schützen. Obligatorische Landesverweisung bei allen Offizialdelikten im häuslichen Bereich". Ich nehme es vorweg: Ich habe hierzu einen Ordnungsantrag auf Überweisung an die zuständige Kommission gestellt. Die Motion Friedli Esther ist Teil der gleichen politischen Logik wie die heute diskutierten Vorstösse. Denn zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gehört nicht nur Prävention und Opferschutz, auch die Frage der Sanktionierung gegenüber Tätern gehört dazu, wie in der Motion Maret Marianne 25.4556, "Rahmengesetz für den Schutz vor häuslicher Gewalt. Schutz, Prävention und Ahndung verbindlich regeln", angesprochen.

Die Motion Friedli Esther - vielleicht interessiert das Frau Ständerätin Friedli - verlangt eine deutliche Ausweitung der obligatorischen Landesverweisung bei Delikten im häuslichen Bereich. Das ist eine sehr weitreichende Forderung, die komplexe strafrechtliche und opferschutzrechtliche [PAGE 156] Fragen aufwirft. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir diese Frage in der zuständigen Kommission vertieft prüfen. Ich werde nachher dann einen Antrag zu dieser Motion stellen.

Aber ich bitte Sie jetzt zuerst, diese Motion zu den Integrationskriterien wie vorliegend anzunehmen.

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