preparatory:AB 371197
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-11
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, gleich zu allen Anträgen der Detailberatung Stellung zu nehmen. Es geht hier um den Antrag der Minderheit Müller Damian und anschliessend um die beiden Einzelanträge, auf die ich noch zurückkomme.
Zuerst zur Minderheit Müller Damian: Dieser Antrag wurde offensichtlich in der Kommission behandelt. Die Kommission hat diesen Antrag mit einer Mehrheit von 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Im Wesentlichen geschah dies aus zwei Gründen.
Der erste Grund ist ein prozeduraler. Namentlich geht es bei diesem indirekten Gegenvorschlag ausschliesslich darum, das grundsätzliche Neubauverbot im Sinne einer Technologieneutralität aufzuheben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass darauf verzichtet werden soll, zum jetzigen Zeitpunkt bereits irgendwelche Kautelen in diesen indirekten Gegenvorschlag einzubringen.
Damit bin ich beim materiellen Punkt, beim Punkt zwei. Das wurde auch in der Eintretensdebatte schon verschiedentlich ausgeführt: Es ist nicht so, dass wir heute den Entscheid fällen, Bahn frei für ein neues Kernkraftwerk zu machen. Sollte diese Aufhebung des Verbots durch das Parlament kommen und anschliessend bei einer voraussichtlichen Volksabstimmung durchkommen, wäre es immer noch ein langer, langer Weg, wenn er denn überhaupt beschritten werden sollte. Es wurde in der Eintretensdebatte auch schon erwähnt, wie dieser Weg aussieht. Ich möchte es daher nur ganz kurz ausführen: Es bräuchte eine Rahmenbewilligung. Dort wird ein Grundsatzentscheid gefällt, der vom Bundesrat gefällt und auch vom Parlament genehmigt werden muss. Gegen diesen Entscheid, so er denn gefällt würde, besteht die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Sollte es so herauskommen, dass die Rahmenbewilligung erteilt wird, dann geht es weiter um die Bau- und die Betriebsbewilligung, die streng und intensiv durch das UVEK begleitet werden, auch in technischer [PAGE 186] Hinsicht. Am Schluss gibt es dann noch einen Rechtsmittelweg. Sie sehen: In diesem Verfahren gibt es noch mehr als genügend Gelegenheiten, um entsprechende Rahmenbedingungen zu definieren. Überdies würde es ohnehin ein neues Gesetz brauchen oder mindestens Anpassungen von Gesetzen, die dann definieren, wie ein solches neues Werk aussehen soll, wie es finanziert werden soll und so weiter und so fort.
Bei diesem Minderheitsantrag Müller Damian geht es auch darum, dass jegliche Subventionierung seitens des Bundes ausgeschlossen werden soll, also Subventionierung, Darlehen, Kredite, Bürgschaften und so weiter. Ich habe das auch in der Eintretensdebatte schon ausgeführt: Es gibt keine Form der Stromproduktion, die nicht in irgendeiner Form subventioniert wird. Daher war auch die Mehrheit der Kommission der Auffassung, es sei nicht gerechtfertigt, hier schon von vornherein eine Ungleichbehandlung dieser einen Technologie gegenüber den anderen Technologien zu definieren. Das stehe auch im Widerspruch zum eigentlichen Ziel dieser Vorlage, nämlich der Technologieneutralität. In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Mehrheit, den Minderheitsantrag Müller Damian abzulehnen.
Die beiden Einzelanträge lagen der Kommission nicht vor. Ich kann in diesem Sinne nicht namens der Kommission dazu Stellung nehmen. Ich erlaube mir, nur zwei, drei Aspekte meinerseits einzubringen.
Der Einzelantrag Gmür-Schönenberger geht in eine ähnliche Richtung wie der Minderheitsantrag Müller Damian, aber eben nicht in die gleiche. Er möchte, dass die Finanzierung des Baus und des Betriebs zum Zeitpunkt der Rahmenbewilligung festgelegt, klar und gesichert ist. Zu diesem Antrag kann ich aus persönlicher Sicht vielleicht sagen, dass das ohnehin der Fall sein muss. Ansonsten würde niemand ein Rahmenbewilligungsgesuch einreichen. Kein Investor, Betreiber bzw. Konsortium würde einfach aufs Geratewohl ein Rahmenbewilligungsgesuch einreichen. Ich meine, das steht auch im Widerspruch zum eigentlichen Ziel, das nämlich einfach in der Aufhebung des Verbots besteht und nicht darin, zusätzliche Kautelen zu definieren. Aber ich glaube, mit dieser Auflage kann man leben; sie ist ein "no-brainer". Aus[NB]meiner[NB]Sicht[NB]ist es nicht weiter tragisch, wenn man dem Antrag Gmür-Schönenberger im Sinne der Zielerreichung zustimmt.
Der Einzelantrag Häberli-Koller, ich sage es noch einmal, lag der Kommission nicht vor. Auch hier nur ein paar Gedanken meinerseits: Ich meine, er ist insofern sehr ehrlich, weil Frau Häberli-Koller ja gegen den indirekten Gegenvorschlag ist. Es stellt sich einfach die Frage, ob man jetzt quasi durch die Hintertüre wieder ein Technologieverbot einrichten möchte. Hier würde der Gesetzgeber wiederum definieren, welche Technologie zulässig ist und welche nicht. Ich meine, das würde im Widerspruch stehen zum Ziel der Technologieoffenheit, der Technologieneutralität, das dem indirekten Gegenvorschlag zugrunde liegt. Es gäbe dann wiederum ein gewisses Teilverbot. In diesem Sinne bitte ich Sie in meinem Namen, den Antrag Häberli-Koller abzulehnen.