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Schmezer Ueli · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-27

Wortprotokoll

Ich begrüsse die jenischen Gäste, die extra nach Bern gekommen sind, um diesen für sie wichtigen Moment hier eins zu eins mitzuerleben.

Wenn wir mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert sind, dann geht es meist um Ereignisse, die weit weg von der Schweiz passiert sind, oft vor langer Zeit und sehr häufig im Zusammenhang mit Kriegen. Was wir heute hier besprechen, ist nicht im Krieg passiert, es ist mitten im Frieden passiert; es ist nicht vor langer Zeit passiert, sondern bis vor rund 50 Jahren; und es ist auch nicht weit weg passiert, sondern hier, mitten in der Schweiz.

Die Verfolgung von Schweizer Jenischen und Sinti ist ein trauriges und schlimmes Kapitel der Schweizer Geschichte. Das aktuelle Jahr hat in diesem Zusammenhang eine symbolische Kraft, denn vor genau 100 Jahren, 1926, hat alles mit dem Aufkommen der Aktion "Kinder der Landstrasse" seinen Anfang genommen. Seit letztem Jahr wissen wir dank des Gutachtens von Professor Oliver Diggelmann, dass es sich aus heutiger Sicht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehandelt hat - Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen diese Erklärung des Nationalrates. Die Kommission hat sich intensiv damit befasst, unter anderem mit Anhörungen am 9.[NB]Oktober letzten Jahres. Diverse Expertinnen und Experten und Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gruppen waren zugegen. Sie können sich vorstellen, dass es eine sehr beeindruckende Angelegenheit war, bei diesen Anhörungen dabei zu sein. Insbesondere ist die Dimension des Leides, das nicht nur die Menschen, die ganz direkt betroffen waren, sondern die ganze Bevölkerungsgruppe erfahren hat, klargeworden. Deutlich geworden ist auch der dringende Wunsch nach offizieller Anerkennung. Deshalb ist diese Erklärung ein wichtiger Schritt, durch welchen die Schweizer Bevölkerung, vertreten durch ihre Volksvertreterinnen und -vertreter, hier im Parlament in aller Öffentlichkeit und Deutlichkeit anerkennt, dass die Schweizer Jenischen [PAGE 687] und Sinti immenses Leid erdulden mussten. Dieses Leid bestand und besteht unter anderem darin, dass die nomadische Lebensweise planmässig, systematisch und mit behördlicher Beteiligung bekämpft wurde, dass man jenische Familien auseinandergerissen hat und dass diese Verfolgung teils durch rassenhygienische und eugenische Vorstellungen legitimiert wurde. Sie haben richtig gehört: rassenhygienische und eugenische Vorstellungen!

In der Folge ist diese Erklärung entstanden, die Ihnen jetzt vorliegt. Eine Minderheit findet sie unnötig. Sie sagt, der Bundesrat habe sich zum Thema bereits genügend geäussert. Die Mehrheit der Kommission steht - der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen - hinter der Erklärung. Diese Erklärung soll klar benennen, was passiert ist. Sie soll das immense Leid anerkennen, und sie soll zeigen, dass die[NB]Schweiz[NB]zu[NB]ihrer[NB]Geschichte steht, auch wenn diese ein hässliches Gesicht hat. Ob es zur Aufarbeitung allenfalls weitere Schritte braucht, hat die Kommission für den Moment offengelassen.

Die Kommission hat intensiv über Formulierungen diskutiert, verschiedene Varianten angeschaut und schliesslich die Variante gewählt, die von der deutlichen Mehrheit unterstützt wird. Nur damit Sie sich das ein bisschen vorstellen können: Man hat zum Beispiel die Formulierungen "entschuldigen" oder "anerkennen" diskutiert. Bei "entschuldigen" fand die Kommission, dass das nicht geht, weil es nicht unsere Aufgabe ist - das Parlament kann keine Verantwortung übernehmen. Anerkennen im Namen der Bevölkerung aber kann es sehr wohl, und genau darum geht es heute: dass wir Jenische und Sinti ernst nehmen, dass wir ihre Lebensweise und ihren dringenden Wunsch nach Anerkennung der Verbrechen respektieren, die in der Schweiz gegen sie begangen worden sind.

Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen bittet Sie, dieser Erklärung zuzustimmen.

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