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preparatory:AB 373735

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-28

Wortprotokoll

Über die zweite Etappe beraten wir jetzt. Mit dem Bundesgesetz über die [PAGE 698] Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) werden die Forderungen der Initiative nach Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und Massnahmen zur Verlängerung der Berufsverweildauer aufgenommen. Zusätzlich legt der Bundesrat eine Änderung des Gesundheitsberufegesetzes vor und will damit die Ausbildung der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (Pflegeexpertinnen/Pflegeexperten APN) regeln.

Pflegefachpersonen spielen in der Gesundheitsversorgung eine entscheidende Rolle. Es braucht darum dringend Massnahmen gegen den grossen Fachkräftemangel, der sich in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung, der zunehmenden chronischen Erkrankungen und der Multimorbidität noch verschärfen wird.

Über 40 Prozent der Pflegefachpersonen steigen gemäss Strukturerhebung vorzeitig aus dem Beruf aus. Diverse Studien gingen den Gründen für Berufsausstiege nach. Es lassen sich folgende Hauptgründe identifizieren: Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, physische und psychische Belastung, Lohn, Arbeitsinhalt sowie Arbeitsumfeld. Mit Verbesserungen der Arbeitsbedingungen soll der[NB]Beruf[NB]attraktiver[NB]und[NB]die[NB]Fachpersonen im Beruf gehalten werden. Zudem ist die Auslandabhängigkeit mit etwa einem Drittel Pflegefachpersonen mit ausländischem Diplom sehr hoch.

Wie riesig die Belastungen für das Pflegepersonal und wie dringlich ein gutes Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ist, verdeutlicht der gestern Mittag dem Parlament überreichte Appell, der von 190[NB]000 Pflegenden unterzeichnet wurde.

Zum Inhalt der Vorlage: Der Bundesrat sieht im BGAP konkrete Verbesserungen vor, wie etwa die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 45 Stunden, eine Eingrenzung der Normalarbeitszeit auf 40 bis 42 Stunden, längere Fristen für Dienstplanankündigungen und bessere Abgeltung bei kurzfristigen Änderungen sowie bessere Abgeltung von Bereitschafts- und Pikettdiensten. Gleichzeitig soll die Sozialpartnerschaft mit einer Verpflichtung zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) gestärkt werden. Allerdings soll es bei GAV möglich sein, unter restriktiv formulierten Bedingungen auch zuungunsten der Arbeitnehmenden von den Vorgaben des BGAP abzuweichen. Von den zwingenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes vom 13.[NB]März 1964, des Obligationenrechtes, von kantonalen Personalgesetzen und weiteren spezialrechtlichen Regelungen darf aber weiterhin nicht oder nur zugunsten der Arbeitnehmenden abgewichen werden.

Hingegen hat der Bundesrat darauf verzichtet, Vorgaben zur Finanzierung allfälliger Mehrkosten, die aus diesem Gesetz resultieren, zu machen. Er verweist auf Tarifverhandlungen. Er hat auch darauf verzichtet, Regelungen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu erlassen, was eine der Kernforderungen der Initiative war.

Mit den vorgesehenen Änderungen des Gesundheitsberufegesetzes sollen der Beruf Pflegeexpertin/Pflegeexperte APN und die Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs definiert sowie in der Folge der Masterstudiengang in Advanced Practice Nursing geregelt werden. Den internationalen Entwicklungen entsprechend soll einzig der Erwerb eines Masters in Advanced Practice Nursing zur Berufsausübung der Pflegeexpertin und des Pflegeexperten bzw. zu einer fachlichen Verantwortung berechtigen.

Zur Kommissionsberatung: Die SGK-N hat die Beratung im Juli letzten Jahres aufgenommen und zuerst Arbeitnehmendenorganisationen, Verbände von Leistungserbringenden, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie die Krankenversicherer angehört. Dabei wurde die Bedeutung der Arbeitsbedingungen bestätigt, die Bedeutung einer gesetzlichen Regelung allerdings unterschiedlich beurteilt und teils von einer Finanzierungslösung abhängig gemacht. Die Initiantinnen des Berufsverbandes der Pflegefachkräfte und die weiteren Arbeitnehmendenverbände betonten die Notwendigkeit von Verbesserungen[NB]und[NB]verbindlichen Vorgaben für die Personaldotation. Die Änderungen des Gesundheitsberufegesetzes waren hingegen unbestritten. Hierzu hörte die SGK-N später auch noch Swissuniversities an.

Die Kommission erteilte diverse Abklärungsaufträge zu den finanziellen Folgen der Umsetzung des BGAP, Finanzierungsvarianten sowie Lohnvergleichen. Alle Berichte wurden auf der Homepage des Parlamentes veröffentlicht. Allerdings muss erwähnt werden, dass in der Praxis schon viele Betriebe Massnahmen ergriffen haben und diese bei den Kosten berücksichtigt werden müssen. Auch wurde nicht auf allfällige Minderausgaben in den Rechnungen hingewiesen.

Eintreten auf die Vorlage war nicht bestritten, es lagen aber drei Rückweisungsanträge vor; einer wurde in der Folge zurückgezogen. Die Rückweisungsanträge Gutjahr und Aellen zum Entwurf 1, BGAP, wurden mit jeweils 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Sie liegen dem Rat als Minderheitsanträge vor. Ich werde nach den Fraktionsvoten noch einmal kurz auf diese Minderheitsanträge eingehen, bitte Sie aber jetzt schon, auf die Vorlage einzutreten.