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preparatory:AB 376638

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-11

Wortprotokoll

Ich möchte mit meiner Motion in der Verfassung eine Regel verankern, wonach Steuern und steuerähnliche Lohnabzüge gleich behandelt werden. Für beide soll eine Obergrenze gelten. Ich kann es vorwegnehmen: Angesichts der Bedeutung des Themas und der sich stellenden Fragen bin ich mit der Zuweisung einverstanden. Ich stimme dem Ordnungsantrag gerne zu, mit der Zusicherung des Antragstellers, das Anliegen ergebnisoffen und, so hoffe ich, wohlwollend zu prüfen.

Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, würde ich gerne von den eingesparten zehn Minuten zwei verwenden, um der SGK, der ich eben nicht angehöre, zum bekannten Motionstext und zur Begründung noch zwei Gedanken mitzugeben. Ich möchte einerseits kurz auf den Bundesrat eingehen und andererseits kurz etwas zur Tagesaktualität sagen.

Der erste Punkt betrifft die Einwendungen des Bundesrates. Sie sind nicht stichhaltig. Wenn er sagt, Lohnbeiträge seien anders als Steuern zweckgebunden, dann ist das falsch und auch nicht relevant. Relevant ist, dass man für gewisse Beiträge keine äquivalente Gegenleistung erhält. Da er argumentiert, nicht alle Steuern hätten eine Obergrenze, muss man sagen, dass die drei ertragsstärksten Steuern - Einkommens-, Gewinn- und Mehrwertsteuer - durchaus eine Obergrenze haben. Da er argumentiert, eine Obergrenze würde die Politik einschränken, ist zu sagen, dass es bei institutionellen Regeln in einem Rechtsstaat immer so ist und dass das bei der Mehrwertsteuer auch heute schon der Fall ist. Da er argumentiert, es entstünde ein Ungleichgewicht zwischen Leistungsausbau und Einnahmen, muss man sagen, auch das gilt schon lange bei den Steuern, das ist auch heute kein Mangel, und man kann auch einsparen statt erhöhen. Und da er schliesslich sagt, die Summe der relevanten Lohnabzüge habe nur wenig oder gar nicht zugenommen, kann man den Deckel ja sorglos einführen. Das war mein erster Punkt, zur Stellungnahme des Bundesrates.

Als Zweites werfe ich einen kurzen Blick auf die Tagesaktualität. Die Lösung würde nur pro futuro wirken. Aber es zeigt sich auch schön am Beispiel der Beratung von heute Morgen zur Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente: Diese Abzugsbremse hätte den Rat nicht ungebührlich eingeschränkt, im Gegenteil, formal wäre es sogar einfacher geworden. Man hätte neu die Option gehabt, beide Arten von Erhöhung in einen Beschluss zu verpacken, wenn man das gewollt hätte. Jetzt ist das nicht möglich. Meine Motion bietet also zusätzliche Optionen.

Dies gesagt, freue ich mich über die versprochene aufgeschlossene Vorprüfung in der Kommission.

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