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preparatory:AB 38032

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Sie haben heute auf Ihren Tischen ein Blatt vorgefunden, überschrieben mit "Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes". In Artikel 4a, Sparauftrag, finden Sie unter Absatz 1 eine Reihe von Ziffern aus diesem Bereich, die wir hier behandeln. Ich will Ihnen hier einfach namens der Kommission Folgendes sagen: Nachdem die Kommission Ziffer für Ziffer in einer ersten Lesung beraten und zum Teil sehr weit gehende Beschlüsse gefasst hatte, gab sie diese Beschlüsse aus erster Lesung dem Bundesrat und der Verwaltung noch zur Durchsicht. Aufgrund dieser Durchsicht hat dann der Kommission am sechsten Sitzungstag, am 20. August, ein Vorschlag vorgelegen, den ich selbst und die Kommission als Kompromiss verstanden haben wollen. Das betrifft die Ziffer 8 mit Auslassungen bis und mit Ziffer 39, diese Ziffern, die Sie hier auf diesem Blatt finden und die buchstäblich den Kommissionsbeschlüssen entsprechen. Die Kommission hat in einer Globalabstimmung dieses Konzept mit 10 zu 1 Stimmen genehmigt.

Vielleicht erlauben Sie mir hier noch drei Sätze dazu, was der Gehalt dieses Beschlusses ist.

Die Kommission wollte in vier Fällen mit den Sparanstrengungen weniger weit gehen als der Bundesrat. Das betrifft die Ziffer 8, Bereich Bildung, Forschung und Technologie, und die Ziffer 21, allgemeine Strassenbeiträge. Hier wurde dem Wunsch der Kantone Rechnung getragen, weniger weit zu gehen beim Strassenbau. Das betrifft Ziffer 30 und entspricht vor allem dem Wunsch jener Bergkantone, in denen [PAGE 805] Schutzwälder stehen. Es betrifft auch Ziffer 31 beim Programm "Energie Schweiz". Bei diesen vier Punkten wollte die Kommission beim Sparen weniger weit gehen als der Bundesrat. Damit aber die Rechnung wieder aufgeht, hat dann die Kommission bei den übrigen Ziffern, die auf dem Blatt aufgeführt sind, namentlich 9, 11, 12, 27, 28, 34 und 36 bis 39, weiter gehende Sparbeschlüsse gefasst, als der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates vorsah.

Ich mache diese Ausführungen deshalb jetzt zu diesem ganzen Paket, weil ich eigentlich die Kommissionsmitglieder bitten möchte, dieses Paket nicht aufzuschnüren, obschon es auch mir nicht gerade leicht fällt, all diesen Punkten, die hier enthalten sind, zuzustimmen. Aber das Ergebnis der Kommissionsberatungen an diesem sechsten Beratungstag, am 20. August, war mit 10 zu 1 Stimmen so eindeutig - ich wiederhole es -, dass die Kommission zum Schluss kam, es sei sinnvoll, hier im Sinne eines moralischen Appells den Rat zu bitten, in diesen Punkten der Kommission zu folgen. Die Kommission hat Grund zur Annahme, dass sich der Bundesrat diesem Antrag nicht grundsätzlich widersetzen wird, wiewohl er im einen oder anderen Punkt auch einzelne Bedenken angemeldet hat.

Das bedeutet aber auch - so hoffe ich wenigstens -, dass die Kommission bei allen Einzelanträgen zu diesen Punkten dann relativ hart an diesen Kommissionsanträgen festhalten wird.

Das meine Ausführungen zu Ziffer 8. Wie gesagt will die Kommission weniger weit gehen als der ursprüngliche Bundesratsentwurf. Weitere Anträge zu Ziffer 8 liegen nach meiner Kenntnis nicht vor.

Ich beantrage Ihnen, der Kommission zuzustimmen.