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preparatory:AB 38067

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Da zu diesem Bereich bereits ein Minderheitsantrag vorliegt und da Sie noch einen Antrag Bieri erhalten haben, möchte ich einige kurze Ausführungen machen.

Die Kommission teilt die Auffassung, dass der Bereich Landwirtschaft vom Entlastungsprogramm nicht gänzlich ausgenommen werden darf, dass aber die vom Bundesrat vorgesehenen Einsparungen die Landwirtschaft - zumal nach diesem für die Landwirtschaft schwierigen Sommer, der für uns im Vergleich zu anderen Bereichen ja sehr schön war - doch härter treffen würden.

Die Kommission beantragt Ihnen daher, die im Rahmen von "AP 2007" beschlossene Aufhebung der Limiten und die Abstufungen bei der Fläche und bei der Tierzahl für die Direktzahlungen erst am 1. Januar 2008 in Kraft treten zu lassen anstatt, wie beschlossen, auf den 1. Januar 2004. Das hat dann, gegenüber dem Finanzplan 2002, jährliche Einsparungen von 30 Millionen Franken zur Folge, wie Sie dies auf der Fahne auf Seite 16 unter Ziffer 29 feststellen können. Die Kürzungen bei den Direktzahlungen könnten dadurch halbiert werden. Sie betrügen statt 60 Franken lediglich 30 Franken pro Hektare.

Dieser Antrag der Kommission bedingt jedoch eine Änderung der Übergangsbestimmung. Sie finden diese unter Ziffer 14a des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm. Ziffer 14a betrifft das Bundesgesetze über die Landwirtschaft, dort geht es um Artikel 187b Absatz 8, der neu wäre.

Da die Übergangsbestimmung ihrerseits erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten kann, hätten wir noch eine Lücke für das Jahr 2004. Um diese Lücke zu schliessen, finden Sie eine Empfehlung der Kommission auf Seite 27 der Fahne.