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preparatory:AB 39194

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-09

Wortprotokoll

Wir hatten hier kurz ein Durcheinander, weil sich die Frage der Abstimmung der ständerätlichen Entlastungsprogramm-Massnahmen mit unseren Massnahmen stellt; aber ich komme nachher dazu. [PAGE 1919]

Der Rückgang von 11 Millionen Franken - wenn ich etwas zum Antrag Widmer sagen darf - ist auf das Entlastungsprogramm zurückzuführen, und die Verteilung der verschiedenen Kürzungen auf die BFT-Rubriken wurde von den betroffenen Departementen so beantragt. Um die bereits beschlossene Prioritätensetzung im BFT-Bereich zu respektieren, wurden im Voranschlag 2004 alle Förderbereiche linear gekürzt. Die Ausbildungsbeihilfen sind jedoch überproportional betroffen, weil die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten aufgrund des Auszahlungsmechanismus im Rahmen des EP 03 nicht gekürzt werden können.

Wenn die Entlastungswirkung des EP 03 aufrechterhalten werden soll, müsste eine Aufstockung um 11 Millionen Franken hier bei den Ausbildungsbeihilfen zu sehr einschneidenden Kürzungen in anderen BFT-Bereichen des EDI, vor allem beim Nationalfonds und vielleicht beim verschonten ETH-Bereich, führen. Deshalb müssten die Räte dann gleichzeitig beschliessen, wo die Kürzungen vorzunehmen wären, denn die Gesamtsumme ist beschlossen.

Der Bund beteiligt sich im Bereich der Ausbildungsbeihilfen an den Anzahlungen der Kantone. Es ist eine Kann-Bestimmung. Die Höhe des Bundesbeitrages an die Aufwendungen der Kantone hat deshalb keinen unmittelbaren Einfluss auf die Summe der gewährten Ausbildungsbeihilfen. Es kann sogar erwartet werden, dass die Kantone unter dem allgemeinen Budgetdruck ihre Mittel selbstständig einschränken und die vom Bund zur Verfügung gestellten Kredite gar nicht ausgeschöpft werden. In den letzten Jahren waren immer auch Kreditreste zu verzeichnen.

Deshalb bitten wir Sie, den Antrag Widmer abzulehnen.

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