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preparatory:AB 41182

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen, und zwar eigentlich aus einem sehr einfachen Grund. Schauen Sie einmal ganz scharf, logisch an, was die Minderheit mit ihrem Antrag will und aussagt. Die Minderheit sagt doch nichts anderes aus, als dass ein Risiko, eine Gefahr, dann besteht, wenn die Gefahr sich realisiert hat, wenn sie eingetreten ist, wenn der Missbrauch eingetreten ist.

Aber das sind doch zwei verschiedene Dinge: Wenn ein Risiko besteht, wenn eine Gefahr besteht, dann muss es nicht sein, dass das Ereignis eintritt. Wenn Lawinengefahr besteht, dann ist es möglich, dass sich eine Lawine löst, aber es muss nicht sein. Die Minderheit sagt nichts anderes als: Erst dann, wenn die Lawine ausgelöst ist, besteht eine Gefahr. Erst dann, wenn die Lawine heruntergekommen ist, ist das ein Beweis dafür, dass eine Gefährdung vorliegt. Das kann doch nicht sein, das ist nicht logisch.

Schon deshalb bitte ich Sie, in den Artikeln 82 und 83 wirklich einer logischen Erklärung und einer logischen Rechtsetzung zu folgen.

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