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preparatory:AB 44022

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-09

Wortprotokoll

Zuerst einige kurze Bemerkungen zu diesem Vorstoss und dann die Beantwortung der Frage von Herrn Loepfe:

Die Berechnung des langfristigen realen Trend-Bruttoinlandproduktes erfolgt mit Hilfe einer Technik von Robert J. Hodrick und Edward C. Prescott aus dem Jahr 1980. Es ist eine Methode, welche zur Analyse von Konjunkturzyklen eingesetzt wird. Das Ganze ist etwas technomorph. Das Verfahren ist aber eigentlich dazu geeignet, zufällige und zyklische Schwankungen zu glätten und damit zu eliminieren. Gestützt auf konkrete Erfahrungen im Voranschlag 2003 haben wir, wie ich heute schon gesagt habe, die Eigenschaften dieses Konjunkturfaktors nochmals überprüft. Wir sind namentlich der Frage nachgegangen, ob grössere Ausschläge beim Konjunkturfaktor sachgerechter wären und die konjunkturelle Über- oder Unterauslastung besser abbilden würden. Deshalb haben wir auch alternative Verfahren geprüft. Aber - ich kann es kurz machen - wir sind am Ende wieder bei dieser Methode gelandet. Wer sich für die technischen Details interessiert und sich darüber informieren möchte, kann das über das Internet tun. Wir haben auf der Website der Eidgenössischen Finanzverwaltung unsere Überlegungen veröffentlicht. Dort können auch die Überlegungen in Zusammenhang mit dem Bruttoinlandprodukt nachvollzogen werden.

Zu den Datengrundlagen: Echte Konjunkturprognosen stehen zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Weisungen im Februar halt jeweils wirklich nur für das Budgetjahr zur Verfügung, nicht wahr. Für die Finanzplanjahre - das sind die nächstfolgenden Jahre, die Jahre bis zum Ende der Legislatur - kommt das EFD eben nicht darum herum, Annahmen zu treffen. Im Sinne einer Annahme, die zwar nur die zweitbeste, aber doch eine vernünftige Annahme ist, unterstellen wir jeweils, dass sich die Wirtschaft entlang ihrer mittelfristigen Wachstumsmöglichkeiten bewegen wird. Diese Wachstumsmöglichkeiten ermitteln wir natürlich in Zusammenarbeit mit Prognoseinstituten innerhalb wie auch ausserhalb der Bundesverwaltung. Zurzeit unterstellen wir ein Wachstum von 1,8 Prozent.

Zur Beantwortung der Frage von Herrn Loepfe zur Überschätzung des Ausgabenplafonds: Herr Loepfe befürchtet, dass eine systematische Überschätzung des Trend-Bruttoinlandproduktes und damit eben auch des Ausgabenplafonds einem unfinanzierten weiteren Anstieg der Staatsquote Vorschub leisten könnte. Ich kann diese Befürchtung durchaus verstehen. Aber ich glaube, man kann sagen, dass diese Gefahr durch das Ausgleichskonto - das ja ein wichtiger Teil im Mechanismus der Schuldenbremse ist und im Finanzhaushaltgesetz in Artikel 24d festgelegt ist - ausgeschaltet wird. Ein überhöhter Ausgabenplafond führt bei Vorliegen des Rechnungsergebnisses zu einer Belastung des Ausgleichskontos und damit automatisch zu einem künftigen Bereinigungsbedarf, denn das ist ja geradezu das Charakteristikum der Schuldenbremse. Das Ausgleichskonto entzieht [PAGE 985] so dem Bundesrat jegliches Interesse - das kann ich Ihnen versichern - an einer systematischen Fehleinschätzung oder gar Manipulation des Trend-Bruttoinlandproduktes oder der Einnahmen.