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preparatory:AB 47250

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-02

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen, der Aufstockung nicht zuzustimmen.

Im Vergleich zu 2004 steigen die Abgeltungen des Regionalverkehrs im nächsten Jahr massiv an, und zwar um 98 Millionen Franken oder 8,3 Prozent. Davon entfallen 36,8 Millionen Franken auf den Wechsel zur Bruttoverbuchung von Darlehensrückzahlungen. Diese Krediterhöhung wird in der [PAGE 1875] Einnahmenposition 802.6200.001 mit dem Titel "Rückzahlungen von Darlehen KTU" haushaltneutral kompensiert. Der Hauptanteil der Erhöhung von 61,2 Millionen Franken resultiert aber aus Folgekosten in Form von steigenden Abschreibungskosten aus den über Artikel 56 des Eisenbahngesetzes finanzierten Investitionen. Ausgehend von der Budgeteingabe des Bundesamtes für Verkehr, sie beträgt 1,28 Milliarden Franken, wurden im Rahmen des Budgetprozesses diverse haushaltneutrale Umbuchungen zwischen der Abgeltung des Regionalverkehrs und der Leistungsvereinbarung SBB vorgenommen. Es geht insbesondere auch um die Integration der Seelinie, es geht um die Integration der Brüniglinie, es geht dann aber auch um eine allgemeine Position. Am Bedarf des Bundesamtes für Verkehr hat sich aber nichts geändert. Es wurde nach diesen Umbuchungen kein Mehrbedarf angezeigt. Es wurden insbesondere auch keine Kürzungen vorgenommen. Deshalb gibt es keinen Grund, diese Position aufzustocken.

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