preparatory:AB 50174
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Steuergerechtigkeit beruht auf zwei Säulen: Die eine ist die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und die andere ist die Gleichbehandlung derjenigen, welche Steuern bezahlen müssen. Der NFA macht in dieser Hinsicht zu wenig; in diesem Bereich wird vor allem die zweite Forderung, jene nach Gleichbehandlung, nicht erfüllt. Die Ausgleichswirkung ist nicht so gross, dass wir tatsächlich einen Schritt weiterkommen.
Es ist auch nicht behauptet worden, dass diese Disparitäten im NFA zum grossen Teil verschwinden werden. Aufgrund der Instrumente, die wir über den Ressourcenausgleich haben, ist das auch gar nicht möglich; ich habe begriffen, dass wir damit allein keine allzu grosse Ausgleichswirkung erzielen. Deshalb ist es unseres Erachtens nötig, dass wir halt nun zum Schritt der materiellen Steuerharmonisierung kommen müssen. Wenn der NFA Zahlen bringt, wonach z. B. das Verhältnis der Steuerbelastung in den Kantonen Zug und Jura immer noch ungefähr eins zu zwei ist, lässt sich daraus dies folgern: Für die Bevölkerung ist es nach wie vor nicht einsichtig, warum man in einem Kanton so viel mehr Steuern bezahlen muss - bei der gleichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und beim gleichen Angebot durch den Staat - als in einem anderen. Das ist für die Leute nicht einsichtig; der NFA macht hier zu wenig.
Es könnte sogar sein, dass bis zum Inkrafttreten des NFA die jetzt vorgesehene Ausgleichswirkung schon wieder aufgebraucht ist; wir kennen ja die Zahlen nicht. Wir wissen auch nicht, ob die Mechanismen, die wir für den Ressourcenausgleich haben, tatsächlich immer in Richtung auf eine Angleichung wirken. Ich habe es schon beim Eintreten gesagt: Wir haben halt das Problem, dass wir auf der einen Seite Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und auf der anderen Seite einen Ausgleich wollen. Dieser Widerspruch wird nicht dazu führen, dass der Ausgleichsmechanismus tatsächlich verstärkt wird.
Wenn Sie also einen echten Schritt zu einer Angleichung der Steuerbelastung von Leuten machen wollen, die dieselbe wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit haben, kommen Sie nicht darum herum, eine materielle Steuerharmonisierung anzuvisieren. Wir wollen nicht eine Gleichbehandlung über alle Kantone hinweg; was vorgeschlagen wird, ist ein Bandbreitenmodell, sodass immer noch Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen dürfen, aber nicht mehr so extreme, wie sie heute bestehen.
Tun Sie heute einen ersten Schritt. Es ist eine Ergänzung zu den Instrumenten, die wir im NFA im engeren Sinne haben. Es ist ein Schritt, der zu mehr Steuergerechtigkeit führen wird.