preparatory:AB 51940
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich zu diesem Thema schon verschiedentlich geäussert. Auf eine Frage von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer am 6. Dezember 2004 haben wir damals Folgendes dargelegt: "Nach Auskunft des Liquidators von SAir Group, Herr Rechtsanwalt Karl Wüthrich, sollen die Gläubiger Mitte Dezember 2004 über das weitere Vorgehen in Bezug auf Verantwortlichkeitsansprüche orientiert werden." Die in Aussicht gestellte Orientierung durch den Liquidator ist dann noch im Dezember 2004 mit dem Zirkular Nr. 3 von SAir Group in Nachlassliquidation erfolgt. In diesem Zirkular wurde unter anderem ausgeführt: "Infrage stehen Schadenspositionen bis zu total 5 Milliarden Franken. Ob der ganze Schaden eingeklagt werden kann, ist noch offen. Für die ersten fünf Sachverhalte liegen Entwürfe für Klageschriften vor." Über den weiteren Ablauf der Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen werden die Gläubiger regelmässig in den periodischen Zirkularen orientiert werden. Die Zirkulare werden jeweils im Internet unter www.liquidator-swissair.ch veröffentlicht. Der Zugriff ist auch für eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier gewährleistet.
Aus der Sicht des Bundesrates ist zurzeit nichts zu ergänzen. Namentlich kann derzeit die Frage, ob es zu einer pauschalen Abfindung oder zu einer Einigung kommen soll, nicht beantwortet werden.