preparatory:AB 52655
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat ersucht Sie, der Mehrheit zuzustimmen, weil diese Bestimmung über die Berücksichtigung des Höchstbetrages in Zusammenhang mit der Schuldenbremse steht. Wir hatten bei den Kommissionsarbeiten etwas den Eindruck, dass man die Tendenz hat, die Schuldenbremse teilweise auszuhebeln oder zumindest zu relativieren. Das wäre ein falsches Signal. Wir wollen, dass man die Schuldenbremse, die erst seit zwei Jahren funktioniert, ohne Änderungen in dieses Gesetz übernimmt und dass man insbesondere auch die Begriffe übernimmt. Den "Höchstbetrag" finden Sie in der Darstellung der Schuldenbremse - im Budget oder in der Staatsrechnung - jeweils auf Seite 13. Änderungen an der Schuldenbremse sollten in dieser Phase noch nicht vorgenommen werden.
Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, alle Anträge, die in Richtung Veränderung der Schuldenbremse, wie sie im heutigen Finanzhaushaltgesetz enthalten ist, gehen, abzulehnen. In dieser Hinsicht handelt es sich hier um einen Artikel, bei dem mit der Streichung ein falsches Signal gegeben würde.