preparatory:AB 52672
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-16
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie zu behandeln. Ich tue das aus folgenden Gründen: Ein stabiler Staat ist fast unbezahlbar, aber seine Leistungen kann man messen. Diese Leistungen beginnen bei einfachen Verwaltungsarbeiten. Sie setzen sich fort über komplexere Tätigkeiten, die über die Verwaltung hinausgehen. Sie finden teilweise ihre Fortsetzung dort, wo die Verwaltung Produkte erbringt, mit denen sie sogar auf dem freien Markt auftaucht. Das neue Rechnungsmodell ist dazu angetan, die ganze Breite dieser Tätigkeit des Staates abzudecken, transparenter zu machen, ins Recht zu fassen. Es soll damit auch Ihnen, dem Parlament, ein griffiges Instrument in die Hand gegeben werden, mit dem Sie budgetieren können, mit dem Sie in der Staatsrechnung auch die Resultate der Vorjahre an Ihren Entscheiden messen können. [PAGE 376]
Die beiden Kommissionssprecher haben - es ist schon einige Tage her - das Projekt sehr umfassend und gründlich dargestellt. Ich möchte ihnen danken und darf mich deshalb hier auf die wenigen Kernanliegen dieses Gesetzes konzentrieren.
1. Zum Aufbau der neuen Rechnung, er ist das Kernstück: Dieser Aufbau bringt die duale Ausrichtung, d. h. einerseits die Abdeckung von finanzpolitischen Ansprüchen und andererseits aber auch die Abdeckung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Dafür ist eine Gesamtsteuerung nach Vorgaben der Schuldenbremse möglich. Diese Darstellung, dieser neue Rechnungsaufbau, ist in Anlehnung an jene der privaten Wirtschaft aufgegliedert in eine Erfolgsrechnung, eine Bilanz, eine Mittelfluss- und Finanzierungsrechnung und sodann den Anhang.
2. Ein weiteres Kernstück ist der Übergang zum sogenannten Accrual Accounting und zum Accrual Budgeting, d. h. zu einer Budgetierung, einer Buchführung, einer Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen, einschliesslich einer systematischen Periodisierung aller Wertflüsse und damit der Konzentration auf das Budgetjahr.
3. Einheitliche Normen der Rechnungslegung für die Haushaltführung: Der Nutzen von solchen einheitlichen Rechnungslegungen ist insbesondere für die Transparenz, für die Kontinuität, aber auch für die Vergleichbarkeit mit anderen Gemeinwesen unbestritten. Wir haben uns entschieden, die neuen Ipsas-Standards zu übernehmen. Sie sind relativ neu und eigentlich die Anwendung dessen, was man in der Wirtschaft beispielsweise mit FER oder IAS schon seit Jahren macht. Dieses Ipsas-System ist noch in Entwicklung, es ist noch nicht zu Ende gedacht, aber weit fortgeschritten; wir können uns bedenkenlos an dieses Regelwerk anlehnen. Es gibt eine gewichtige Ausnahme - sie wird vielleicht zu diskutieren sein -, die eben mit der Schuldenbremse zusammenhängt.
4. Wir präsentieren Ihnen eine zeitgemässe Finanzberichterstattung. Auch das ist eine Anlehnung an die Gepflogenheiten der privaten Wirtschaft. Man darf nicht vergessen, dass Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein vitales Interesse an einer guten Berichterstattung, an einem guten Rechnungswesen haben. Aber Sie sind natürlich mit diesem Interesse nicht alleine. Es gibt viele andere Interessengruppen; denken Sie an die Kantone, an die Kunden, an die Lieferanten des Bundes, an die Statistiker und andere Gruppen, die unsere Tätigkeit auch aufgrund von Zahlen verfolgen wollen.
5. Wir versuchen, die Rechnung auf Bundesebene zu konsolidieren. Die Kernverwaltung und jene der ausgegliederten Organisationen sollen in einer konsolidierten Jahresrechnung zusammengefasst werden. Dieser Konsolidierungskreis kann im Laufe der Zeit vielleicht ändern. Wir denken am Anfang auf jeden Fall daran, den ETH-Bereich, den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, das Institut für Geistiges Eigentum und dann auch die Eidgenössische Alkoholverwaltung in dieser Rechnung zu konsolidieren. Dagegen werden die Beteiligungen des Bundes an seinen Betrieben und Anstalten im Anhang der Jahresrechnung in Form eines Beteiligungsprojektes aufgeführt.
6. Die Förderung der managementorientierten Verwaltungsführung und der Kostentransparenz: Das Modell zielt mit einer ganzen Reihe von Massnahmen auf eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes. Es ist so, wie Herr Steiner vorhin gesagt hat: Das sind die Instrumente, aber führen müssen die Verantwortlichen. Führen ist eine Aufgabe der Chefs; sie haben das Management in der Hand, wir geben ihnen nur die nötigen Instrumente. Infolge des neuen Rechnungswesens wird die Führung überall dort, wo sie heute schlecht ist, nicht besser. Aber jene, die besser führen wollen, erhalten bessere Instrumente. Wir werden auch dafür sorgen, dass die Leistungsbezüge bei anderen Verwaltungen - also die Verrechnung zwischen Verwaltungsstellen - kreditwirksam abgewickelt werden. Das kann man nur dann tun, wenn eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt ist. Ich muss Ihnen sagen: Für mich persönlich ist der Aspekt der Einführung der Kostenrechnung mit diesem neuen Rechnungswesen ein absolut zentrales Element. Es ermöglicht nämlich, die eingangs erwähnten Leistungen des Staates zu messen. Diese Kostenrechnung wird uns bei der Beurteilung von Aufgaben des Staates bezüglich deren Wichtigkeit und deren Entwicklung sehr viele Erkenntnisse bringen.
7. Ein letzter Kernpunkt ist die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte. Bisher war es so, dass die Kantone ihre Rechnungen in anderer Systematik geführt haben. Der Bund hatte ein eigenes System gewählt. Das war so weit nicht schlimm, weil die Charakteristik des Bundeshaushaltes in erster Linie diejenige eines Transithaushaltes ist, während die Kantone zum Teil andere Aufgaben haben. Aber ich glaube, der Augenblick ist jetzt da, wo wir den Versuch machen müssen, diese Harmonisierung so weit als möglich vorzunehmen, damit wir auch einen Quervergleich zwischen den öffentlichen Haushalten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden haben.
Abschliessend möchte ich der Kommission für die Vorberatung in den Geschäftsbereichen danken. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingt, einen Markstein in der betriebswirtschaftlichen Führung unserer Bundesverwaltung zu setzen. Der Zeitplan sieht vor, dass das Finanzhaushaltgesetz, so Sie es verabschieden, im Frühjahr 2006 in Kraft gesetzt wird. Das würde dann bedeuten, dass das Budget 2007 zum ersten Mal nach den Vorgaben dieses neuen Gesetzes erstellt wird. Das würde uns ermöglichen, dass wir für das Jahr 2006 gewissermassen eine Schattenrechnung machen, um dann im Jahr 2007 definitiv zum neuen System überzugehen.