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preparatory:AB 55084

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-09

Wortprotokoll

Zu Absatz 2: Die Kommissionsmehrheit gibt dem Bundesrat die alleinige Kompetenz, die Aus- und Weiterbildung des "Transportpersonals" zu regeln. Diese Regelung ist einmalig; in anderen Gesetzesbereichen, wie Bildung usw., ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Branchenorganisationen bei der Ausgestaltung der Ausbildungsprogramme mit einbezogen werden. Die Verwaltung hat sich, für mich unverständlich, meiner Forderung vehement widersetzt und beteuert, die Branche werde so oder so in die Gestaltung der Ausbildungsprogramme mit einbezogen.

Für die Minderheit ist es wichtig, dass die Branche nicht bloss in die praktische Ausbildung, sondern auch in die Erstellung der Ausbildungsprogramme mit einbezogen wird. Deshalb ist es für mich unverständlich, wieso dieses Anliegen nicht im Gesetz festgeschrieben werden soll.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion noch zu Absatz 1: Die SVP-Fraktion wird bei Artikel 13 Absatz 1 klar der Mehrheit zustimmen. Wir erachten die Beschränkung der Fahrzeit auf sechs Stunden als zweckmässig und praxistauglich. Ein klarer Fortschritt im Sinne des Tierschutzgesetzes ist es, dass dieser Artikel nicht bloss für das Schlachtvieh, sondern für alle Tiertransporte Gültigkeit hat. In der Version des Ständerates, welche die Minderheit Sadis übernimmt, wird der Bundesrat geradezu aufgefordert, weitere Vorschriften für den Tierschutz bei der Beförderung von Tieren zu erlassen.

Dies lehnt die SVP-Fraktion ganz klar ab. Sie unterstützt klar die Mehrheit, welche den Erlass von Ausnahmebestimmungen durch den Bundesrat zulässt.

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