preparatory:AB 55224
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13
Wortprotokoll
Herr Banga erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen beim Waffengesetz. Wir haben das Vorgehen ja unterbrochen, weil die ganze Schengen-Revision eingeleitet werden musste. Die mit dem Schengener Abkommen zusammenhängende Revision des Waffengesetzes wird gleichzeitig mit dem Schengen-Vertrag in Kraft treten, also ungefähr im Jahr 2008. Dies betrifft inhaltlich die Pflicht zur Markierung von Waffen, die Erwerbsscheinpflicht auch unter Privaten, das Besitzverbot für bestimmte Waffen sowie die Meldepflicht für einige Waffenkategorien.
Die übrigen Lücken im schweizerischen Waffenrecht werden im Rahmen der laufenden, eben bislang zurückgestellten Revision des Waffengesetzes geschlossen. Es handelt sich dabei vorab um die Vereinheitlichung des Vollzugs, Bestimmungen über Imitations- und Soft-Air-Waffen, eine Neuregelung für Messer und Dolche, die Einschränkung anonymer Waffenverkäufe, Bestimmungen gegen das missbräuchliche Tragen gefährlicher Gegenstände und um gesetzliche Grundlagen für die Datenbearbeitung und den Datenaustausch zwischen zivilen und militärischen Behörden sowie eine zentrale Auswertung von Schusswaffenspuren.
Der Bundesrat plant ein gleichzeitiges Inkrafttreten sowohl für die Schengen-bedingte als auch für die restliche Revision des Waffengesetzes. Er wird dem Parlament noch Ende dieses Jahres eine entsprechende Vorlage unterbreiten, welche auf den beiden durchgeführten Vernehmlassungsverfahren beruht. Die notwendigen Änderungen des Verordnungsrechtes erfolgen dann parallel.