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preparatory:AB 56036

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-05-31

Wortprotokoll

Ich finde es vorsichtig, dass Herr Ständerat Stähelin an Übergangsrecht denkt, und es ist auch naheliegend, dass man sich die Fragen stellt, die er sich gestellt hat. Ich glaube trotzdem, wir sollten diesen Antrag nicht annehmen; dies aus zwei Gründen.

Zunächst einmal macht es eigentlich keinen Sinn, die altrechtlichen Mitarbeiteroptionen, die bei der Ausübung zu versteuern wären, von der Quellensteuerpflicht auszunehmen. Denn so würden im Rahmen des gleichen Mitarbeiterbeteiligungsplans zwei Kategorien von Mitarbeitenden geschaffen. Der im Inland verbleibende Teil der Mitarbeiteroptionen würde bei der Ausübung versteuert, und derjenige im Ausland wäre steuerfrei. Das ist ungerecht.

Der zweite Grund - Herr David hat es schon etwas angedeutet -: Ich glaube, dass die Unternehmen sehr genau wissen, wer an ihren Optionsplänen teilnimmt. Sie müssen ja darüber Buch führen. Sie sollten doch in der Lage sein, die Ausübung der Optionen auch ohne Übergangsfristen jederzeit gegenüber den Steuerbehörden zu bescheinigen. Sie wissen ja, wen sie in diese Pläne einbezogen haben. Das sollte für die Quellensteuerabrechnungen keinerlei Probleme schaffen - oder jedenfalls keine Probleme, die wir gesetzlich zu regeln brauchen.

Deshalb empfehle ich Ihnen, den Antrag abzulehnen.