preparatory:AB 56657
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-14
Wortprotokoll
Die vorliegende Interpellation betrifft einen wesentlichen Teil unseres Sorgenkindes im System der Sozialversicherungen, der Invalidenversicherung. Innerhalb dieser geht es um die erkleckliche Zunahme der IV-Rentenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen, bei denen 80 Prozent der Fälle Vollrenten betreffen. Die Antwort des Bundesrates zeigt, dass die Grundlagen zum Teil doch recht dürftig sind, um die Fakten in diesem Bereich feststellen zu können.
Bei Frage 1, welche die Gründe für das überdurchschnittliche Ansteigen der Zahl der IV-Rentenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen betrifft, ist man weitgehend auf Annahmen und Mutmassungen angewiesen. Vielleicht, Herr Bundesrat, wäre es an der Zeit, mit wissenschaftlichen Abklärungen vermehrt Klarheit zu schaffen und Fakten zu finden. Immerhin machen IV-Rentenfälle aus psychischen Gründen 35 Prozent aller Fälle aus; 27 Prozent aller IV-Renten sind Vollrenten aufgrund psychischer Erkrankungen. Was das finanziell bedeutet, kann man sich leicht vorstellen. Für die 5. IV-Revision kämen aber die gewünschten Erkenntnisse wohl zu spät. Für die Zukunft sollten jedoch Vorkehrungen getroffen werden, damit man nicht mehr nur auf Annahmen und Mutmassungen abstellen muss, sondern möglichst auf wissenschaftliche Erkenntnisse.
Bei Frage 3 steht die präzise Antwort noch aus. Man hätte die Ergebnisse aber ohne weiteres aus den Daten des Vorjahres, für welches solche verfügbar sind, ableiten können. Ich behaupte, dass auch bis 2003 signifikante Steigerungen zu verzeichnen sind. Ich erwarte zu einem späteren Zeitpunkt, sei es in der Botschaft, sei es in der heutigen Antwort des Bundesrates oder auf einem anderen Wege, noch eine Antwort, weil es heisst: "Der definitive Rentenbestand liegt etwa Mitte 2005 vor." Es müsste also in wenigen Tagen möglich sein, eine präzise Antwort auf Frage 3 zu geben.
Nicht zufrieden bin ich mit der Antwort zu Frage 5. Es scheint mir unzulässig zu sein, eine Feststellung aus den Neunzigerjahren mit Zahlen von 2003/04 untermauern zu wollen.
Das Umfeld hat sich komplett verändert. Die Praxis sieht hier wohl schon etwas anders aus, als es der Bundesrat darstellt. Wenn 2004 die Zahl der Arbeitslosen gegenüber 2003 um 7 Prozent gestiegen ist, so kann daraus meines Erachtens nicht ein direkter, erkennbarer Zusammenhang mit dem Rückgang der IV-Neuberentungen im selben Zeitraum abgeleitet werden. Arbeitslosigkeit und IV-Fälle fallen zeitverschoben an.
Ich ziehe eine weitere Schlussfolgerung aus den Antworten des Bundesrates, insbesondere im Hinblick auf die ausserordentlich wichtige 5. IV-Revision. Bei Gesetzesrevisionen von derartiger Tragweite, wie wir sie beim ersten Teil der 4. IV-Revision gehabt haben, müssen wir - wir, das ist das Parlament, aber auch der Bundesrat - kritischer sein und vermehrt versuchen, herauszufinden, welches die nicht beabsichtigten Folgen einer Gesetzesrevision und deren Kosten sein könnten. Nur so, meine ich, können wir - vorausgesetzt, die Annahmen des Bundesrates im Rahmen des ersten Teils der 4. IV-Revision und auch die heutigen Annahmen seien zutreffend - unliebsame Überraschungen vermeiden. Die Antwort des Bundesrates stimmt nicht gerade zuversichtlich, was kommende Reformen betrifft, namentlich im Bereich der IV. Ich hoffe sehr, ich täusche mich in diesem Punkt.
Abschliessend hoffe ich, dass die in der vorliegenden Interpellation angesprochenen Probleme im Rahmen der 5. IV-Revision angepackt werden. Wenn wir die Zunahme der auf psychische Erkrankungen zurückzuführenden IV-Rentenfälle nicht in den Griff bekommen, wird es uns nie gelingen, die hoch defizitäre IV zu sanieren.