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preparatory:AB 57825

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Es geht hier nicht um einen matchentscheidenden, aber doch um einen wichtigen Punkt des Ausländergesetzes. Die Minderheit Bühlmann und unser Rat in der ersten Runde wollten hier einen neuen Rechtsanspruch ins Gesetz schreiben. Der Ständerat will bei der bisherigen Praxis bleiben, und die Kommissionsmehrheit stimmte dem zu.

Was waren die wichtigsten Gründe für die Kommissionsmehrheit, dem Ständerat zu folgen? Der erste und wichtigste Punkt war, dass in der Vernehmlassung 13 Kantone diesen Rechtsanspruch ablehnten. Diese Kantone möchten weiterhin bei der aus ihrer Sicht bewährten Praxis bleiben. Diese Praxis sieht so aus, dass 90 Prozent der Betroffenen die Niederlassungsbewilligung nach zehn Jahren erhalten. Aber die Niederlassungsbewilligung ist endgültig, und da möchte man den Kantonen doch die Möglichkeit einer Prüfung nicht entziehen. Sie brauchen den Spielraum - gerade weil wir in diesem neuen Gesetz die Anforderungen an die Integration angehoben haben -, um, wenn nötig, den Grad der Integration auch tatsächlich prüfen können.

Zudem wird in den Absätzen 3 und 4 auch dann, wenn man der Mehrheit der Kommission folgt, die Möglichkeit vorgesehen, die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren zu beantragen. In Absatz 3 heisst es: "Die Niederlassungsbewilligung kann nach einem kürzeren Aufenthalt erteilt werden, wenn dafür wichtige Gründe bestehen." In Absatz 4 heisst es, dass die Niederlassungsbewilligung nach fünf Jahren Aufenthalt erteilt werden kann, namentlich bei guter Integration und Kenntnissen einer Landessprache. Diese Möglichkeit gibt es heute nicht. Wir haben also in jedem Fall eine Besserstellung, ohne den Kantonen die letzte Entscheidungsmöglichkeit aus der Hand zu nehmen.

Es ist nicht so, dass die bisherige Praxis der Kantone rechtsstaatlich bedenklich wäre, wie dies in einigen Voten zum Ausdruck kam. Es ist auch nicht so, dass das neue Ausländergesetz keine Verbesserungen für die Ausländerinnen und Ausländer brächte, wie auch behauptet wurde.

Die Kommissionsmehrheit möchte aber den Kantonen in diesem Bereich eine gewisse Autonomie lassen, gerade auch, um den Integrationsforderungen glaubwürdig Nachdruck verleihen zu können.