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preparatory:AB 58154

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-03

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die Initiative verlangt eine Revision der Bürgerrechtsgesetzgebung, mit dem Ziel, eine inhaltliche Überprüfung von Einbürgerungsentscheiden durch Gerichte auszuschliessen. Anlass für diesen und andere Vorstösse gaben zwei Leiturteile - Leit mit t wie Theodor, nicht mit d wie Daniel - des Bundesgerichtes zum Diskriminierungsverbot, zur Willkür sowie zur Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Begründungspflicht. Beide einschlägigen Beschwerden hat das oberste Gericht kassiert. Der Initiant möchte, direkt oder indirekt, Begründungspflicht und Beschwerderecht ausschalten.

Die Diskussion um das Beschwerderecht ist ja nicht neu. Der Ständerat wollte die Revision des Bürgerrechtsgesetzes [PAGE 1348] nicht mit dieser kontroversen Frage belasten, und im Nationalrat begrüsste ein Teil die neue Praxis des Bundesgerichtes und verzichtete deshalb auf eine Verankerung des Beschwerderechtes im Bürgerrechtsgesetz. Zudem stand im Ständerat bereits die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas in Aussicht.

Zu verweisen ist hier auch auf die neueste Gesetzgebung, die Totalrevision der Bundesrechtspflege, wie sie ab 1. Januar 2007 in Kraft sein wird. Danach können beispielsweise Verfügungen des Bundesamtes für Migration, mit denen die Einbürgerungsbewilligung verweigert wird, von den betroffenen Personen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Ablehnung eines Gesuches um ordentliche Einbürgerung durch eine kantonale oder kommunale Behörde kann in letzter Instanz mittels subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Es besteht kein Zweifel, dass wir Handlungsbedarf haben. Zusätzlich zu den erwähnten parlamentarischen Initiativen hat Kollegin Markwalder eine solche eingereicht. Dazu sind, wie Herr Joder erwähnt hat, drei Standesinitiativen hängig.

Die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas ist in der parlamentarischen Arbeit bereits sehr weit gediehen. Sie wird, wie man hört, im Ständerat bereits in der Wintersession debattiert werden können. Sie beinhaltet - hier erkennen Sie den Unterschied zur parlamentarischen Initiative Joder - eine Begründung ablehnender Einbürgerungsentscheide; solche Entscheide sind erheblich demokratischer legitimiert als ein Urteil des Bundesgerichtes.

Gleichzeitig - und das scheint mir entscheidend zu sein - soll die traditionelle Gemeindeautonomie garantiert und gefestigt werden, was sie in Artikel 50 der Bundesverfassung heute notabene nicht ist. Sie ist es nur "nach Massgabe des kantonalen Rechts". Ferner sind vorgesehen: eine Beschwerde vor einem kantonalen Gericht, Schutz der Privatsphäre usw.

Während Herr Pfisterer im Spannungsfeld zwischen Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechtsdemokratie einen Ausgleich sucht, ist die Rechtsstaatlichkeit bei Herrn Joder untergeordnet: ein Entweder-oder, während Herr Pfisterer für ein Sowohl-als-auch plädiert.

Diese Verabsolutierung der Gemeindeautonomie ist auch aus föderalistischer Sicht nicht tragbar. Die Kantone wären nicht mehr in der Lage zu legiferieren, wie sich ihre Gemeinden zu organisieren haben - auch nicht über den Rechtsschutz bei Einbürgerung. Das kann wohl nicht im Sinne des Erfinders sein.

Die Mehrheit der CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen mit einer ganzen Reihe namhafter Verfassungs- und Staatsrechtler, diese Initiative abzulehnen und sie nicht weiterzuverfolgen.

Wenn die Richtung schon falsch ist, macht es keinen Sinn weiterzumarschieren. Die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas reicht für die parlamentarische Debatte und die einschlägige Gesetzesänderung aus. Im Nationalrat ist, wie erwähnt, die Initiative Markwalder anstehend - vielleicht die gradlinigste aller dieser drei Initiativen.

Es kann nicht sein, dass man dieses Problem auf der Ebene des Gesetzes löst. Was Herr Pfisterer will, was Herr Joder will, gehört nicht auf Gesetzesstufe geregelt; es sei denn, man nütze die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit aus, um die Bundesverfassung zu unterlaufen - und das wäre wahrscheinlich auch nicht besonders redlich. Ehrlicher wäre es, eine Verfassungsänderung anzustreben, indem man in Artikel 38, im Artikel, den Herr Schlüer angesprochen hat, klipp und klar darlegen würde, dass bei Einbürgerungen weder das Diskriminierungsverbot noch das Willkürverbot, noch das rechtliche Gehör Geltung hat. Das wäre der redliche Weg. Berlusconi lässt grüssen!