preparatory:AB 59640
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-29
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den gesamten Abschnitt betreffend die nichterwerbstätigen Personen zu streichen und somit auf eine Unterstellung dieser Kategorie unter dieses Gesetz zu verzichten. Nichterwerbstätige Personen sind per definitionem nicht Lohnempfänger und damit auch nicht Bezüger von Gehaltsnebenkosten. Deshalb ist es grundsätzlich systemwidrig, Nichterwerbstätige einem Familienzulagensystem zu unterstellen, das auf der Basis eines Arbeitsverhältnisses aufgebaut ist und grundsätzlich von den Arbeitgebern finanziert wird. Diesem Umstand soll allerdings im vorliegenden Gesetzentwurf dadurch Rechnung getragen werden, dass für die Finanzierung eines Zulagensystems für Nichterwerbstätige - ich frage mich übrigens, ob das Wort "Zulage" in diesem Zusammenhang wirklich angebracht ist - die öffentliche Hand, sprich: Steuererträge in der Höhe von rund 200 Millionen Franken, herhalten soll.
Dieses System ist fragwürdig. Abgesehen davon, dass sich viele der vorgesehenen anspruchsberechtigten Nichterwerbstätigen in guten finanziellen Verhältnissen befinden und deshalb keineswegs auf staatlichen Geldsegen angewiesen sind, besteht für all jene Nichterwerbstätigen, die auf finanzielle Unterstützung zugunsten ihrer Kinder wirklich angewiesen sind, ein bewährtes Sozialhilfesystem.
Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Minderheit Parmelin zu folgen und den Abschnitt betreffend die Nichterwerbstätigen in diesem Gesetz zu streichen.