preparatory:AB 61986
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-07
Wortprotokoll
Je pense qu'il nous est difficile d'entamer ce débat sur les divergences dans la loi sur la protection des animaux sans avoir une pensée émue pour la famille de la commune d'Oberglatt qui a été endeuillée à la suite de l'affaire des pitbulls qui a eu lieu récemment.
Tout au début de nos travaux, Madame Leumann a fait une proposition prémonitoire que nous avons alors rejetée. Celle-ci prévoyait que les détenteurs d'animaux, qui à titre commercial ou personnel détiennent ou possèdent des animaux sauvages posant des exigences particulières ou des chiens présentant une agressivité particulière, ainsi que les personnes qui éduquent des animaux devaient être soumis à des exigences générales. Il n'est pas question de reprendre cette proposition ici en dernière minute. Ce serait bâcler le travail pour apporter une solution à un problème qui prend aujourd'hui une dimension importante. Mais Monsieur le conseiller fédéral Deiss nous dira tout à l'heure comment il entend aborder cette question et trouver des solutions.
Il nous reste à éliminer plusieurs divergences avec le Conseil national. La première divergence se trouve à l'article 5 alinéa 3: avec une déclaration correspondante, les consommateurs auraient la possibilité de décider en connaissance de cause s'ils sont pour ou contre des denrées alimentaires conformes à la protection des animaux.
Der Nationalrat möchte, dass der Bund die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischen Produkten nach Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung regelt.
Für die Mehrheit der Kommission sprechen folgende Argumente gegen diese neue Regelung: Man muss zuerst daran erinnern, dass Deklarationsregelungen bereits im Bereich des Lebensmittelgesetzes, das heisst zum Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, und des Landwirtschaftsgesetzes, zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion, bestehen; dies im Bereich der Herkunft und der Produktionsmethode. Weiter würden wir die Landwirtschaft mit einer neuen Auflage belasten, obwohl wir in der Landwirtschaft vor allem deregulieren sollten. Auch betreffend die Praktikabilität wurde darauf hingewiesen, dass bei Nahrungsmitteln, die aus den Produkten verschiedener Tiere hergestellt werden, die Deklaration betreffend die Art der Tierhaltung gar nicht möglich wäre.
Auch der Nachvollzug müsste für alle in- und ausländischen Produkte gelten, was eher unmöglich wäre. Die Deklarationspflicht würde vor allem für die Schweizer Landwirtschaft - und nicht für die ausländische - ein Problem darstellen. Wir würden zum Beispiel ein Problem mit unserer Trinkmilch haben: Diese wird praktisch nur von Schweizer Landwirten produziert; es wird fast keine importiert. Die einzigen Leidtragenden, die zusätzliche Kontrollen und administrative Pflichten zu erfüllen hätten, wären die Schweizer Landwirte. Eine Positivdeklaration, wie sie Nationalrat Ehrler in einer parlamentarischen Initiative verlangte, wäre eher geeignet, die Qualität der inländischen Produktion hervorzuheben. Diese wird nun vom Bundesrat im neuen Artikel 16a des Landwirtschaftsgesetzes umgesetzt. Die Mehrheit der Kommission hat sich überzeugen lassen, dass wir uns hier auf ein schwieriges Gelände begeben würden, selbst mit der gekürzten Formulierung gemäss Nationalrat Bigger.
Eine starke Minderheit stimmt der Version des Nationalrates zu. Zu den Befürchtungen hinsichtlich der Umsetzung von "der Bundesrat regelt ....", meint die Minderheit, dass dies ein ganz pragmatischer Weg sei, der Bundesrat habe viel Spielraum, dies in der Verordnung vernünftig zu lösen. Wir wüssten in der Schweiz heute genau, welcher Bauer bzw. welche Bäuerin ihr Vieh wie halten und nach welcher Produktionsmethode z. B. Fleisch produziert wird, sagt die Minderheit: Wir hätten Labels, wir hätten Programme, mit denen bereits alles erfasst wird, es gebe keine neuen Kontrollen, keine neuen Deklarationen. Es sei kein Berufsfeld so gut dokumentiert wie das der Landwirtschaft.
Der Nationalrat hat dem Antrag Bigger mit 100 zu 71 Stimmen zugestimmt. In unserer Kommission waren 7 Mitglieder für die Streichung und 3 für die nationalrätliche Version.