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preparatory:AB 64676

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-22

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat diese Motion angenommen. Der Bundesrat hat die Motion anfänglich abgelehnt, vor allem weil er einen massiven Eingriff ins schweizerische Arbeitsvertragsrecht befürchtete. Dieses [PAGE 265] beruht auf dem Grundsatz der Kündigungsfreiheit und sanktioniert missbräuchliche Kündigungen mit Strafzahlungen von bis zu sechs Monatslöhnen.

Diese Bedenken hat Ihre Kommission aufgenommen. Die Kommission für Rechtsfragen legt einen überarbeiteten Motionstext vor. Der Bundesrat hat am 10. März 2006 neu entschieden, dass er diesem geänderten Motionstext zustimmt. Die Begründungen hat Herr Inderkum als Berichterstatter gegeben. Ich habe dem nichts beizufügen.