preparatory:AB 65449
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Wir haben einen Antrag zu Artikel 2 Absatz 3. Wir möchten den Absatz, wie er vom Nationalrat eingeführt worden ist, streichen. Der Nationalrat hat diesen Absatz mit 73 zu 70 Stimmen eingefügt. Er besagt: "Die Kantone können keine weiteren als die im MedBG als universitäre Medizinalberufe definierten Berufe bezeichnen." Die Begründung für diesen Absatz lautet, dass die Kompetenz des Bundesrates, weitere Berufe im Bereich des Gesundheitswesens als universitäre Medizinalberufe zu bezeichnen, genüge. Den Kantonen sei deshalb die Bezeichnung weiterer Berufe als universitäre Medizinalberufe zu untersagen. Kantonale Universitäten würden damit nicht gehindert, eigenständige Ausbildungsgänge [PAGE 79] anzubieten. Die Absolventinnen und Absolventen würden ein Diplom erhalten, das die Privilegien von universitären Medizinalberufen folgerichtig nicht geniesst, es sei denn, der Bundesrat würde diesen Beruf als universitären Medizinalberuf bezeichnen.
Ihre Kommission möchte Absatz 3 streichen; sie findet es falsch, den Kantonen zu verwehren, neue Gesundheitsberufe zu bezeichnen. Dies würde eine unerwünschte Blockade nach sich ziehen. Es sei zwingend, dass die Universitäten im Rahmen des Wünschbaren auf neue Gegebenheiten Antwort geben können. In anderen Domänen sind die Kantone sowohl bei den Universitäten wie bei den Fachhochschulen ebenfalls frei, auf die Gegebenheiten des Marktes mit neuen Qualifikationen zu antworten. Deshalb ist es für uns unverständlich, wenn den Kantonen nur bei den universitären Medizinalberufen die Hände gebunden werden sollen.
In diesem Sinne bitten wir Sie, unserem Streichungsantrag zu folgen.