preparatory:AB 67057
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Die Minderheit Hubmann will die Kantone verpflichten, spezialisierte Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt sowie für Opfer von Menschenhandel einzurichten. Wir haben eine ähnliche Diskussion in dieser Session bereits bei der Differenzbereinigung der parlamentarischen Initiative Vermot-Mangold "Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der Partnerschaft" geführt. Aufgrund dieser Initiative haben wir auf Bundesebene eine umfassende Norm des Persönlichkeitsschutzes geschaffen, die dem gravierenden Problem der häuslichen Gewalt Abhilfe schaffen soll. Dabei hätten die Kantone dazu verpflichtet werden sollen, entsprechende Beratungsstellen für die Opfer häuslicher Gewalt einzurichten bzw. dafür zu sorgen, dass sich die Opfer an solche wenden können. Der Ständerat hat sich aus verschiedenen Gründen dagegen gewehrt, und unser Rat ist ihm in der Differenzbereinigung schliesslich gefolgt - nicht zuletzt deshalb, weil dieser Absatz im ZGB rechtssystematisch fragwürdig und wesensfremd gewesen wäre.
Im OHG besteht dieses rechtssystematische Problem nun nicht. Doch ist es höchst fragwürdig, spezialisierte Beratungsstellen für einzelne Deliktarten einzurichten. Stellen Sie sich nur vor - Herr Bundesrat Blocher hat das vorhin ausgeführt -, es müsste spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Verkehrsdelikten oder von sexueller Gewalt geben. Oft fallen Tatbestände ja zusammen, gerade beim Menschenhandel, aber auch bei häuslicher Gewalt. [PAGE 1093]
Die bewährten Opferberatungsstellen in den Kantonen nehmen ihre Aufgaben heute umfassend wahr und unterscheiden nicht zwischen den einzelnen Delikten. Straftaten gegen Leib und Leben und gegen die physische und psychische Integrität kommen im öffentlichen Raum, in den eigenen vier Wänden - bei häuslicher Gewalt - wie auch als Folge von Menschenhandel vor. Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit macht deshalb eine Spezialisierung für Beratungsstellen keinen Sinn. Vielmehr sollen die Opferberatungsstellen ihr Wissen und Können in einem breiten Sinn einsetzen, sich mit anderen Institutionen, also Rechtsmedizin und Gerichten, vernetzen sowie Synergien nutzen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Minderheitsantrag Hubmann abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.