preparatory:AB 67063
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Hier ist die Frage eigentlich nur, ob wir Selbstverständlichkeiten in ein Gesetz schreiben wollen oder nicht. Es ist selbstverständlich und wird im Alltag auch so gehandhabt, dass Beratungsstellen dafür sorgen, wenn ein Schutzbedürfnis vorhanden ist, dass dieser Schutz den entsprechenden Personen auch gewährleistet wird. Das gehört zum Auftrag einer Beratungsstelle. Nur kann die Beratungsstelle diesen Schutz in den meisten Fällen wahrscheinlich nicht selber gewährleisten, sondern muss dafür entsprechende Institutionen in Anspruch nehmen - letztlich möglicherweise sogar die Polizei. Aber wir sind der Auffassung, dass man diese Selbstverständlichkeit gar nicht ins Gesetz schreiben muss. Die Beratungsstellen haben diesen [PAGE 1094] Auftrag selbstverständlich auszuführen. Er gehört zu ihren Aufgaben, zu ihrem Pflichtenheft. Wir sehen nicht ein, wieso wir hier wiederholen müssen, was an anderer Stelle, beispielsweise im Bereich der häuslichen Gewalt, schon legiferiert worden ist oder was hier zur Selbstverständlichkeit gehört.