preparatory:AB 68023
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-25
Wortprotokoll
Die Standesinitiative fordert, dass die medizinisch notwendigen Transportkosten sowie die Rettungskosten auch bei der Krankenversicherung übernommen werden müssen, wie dies im Rahmen der Unfallversicherung bereits der Fall ist. Im Rahmen des UVG werden die notwendigen Rettungs- und Bergungskosten sowie die medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten vergütet. Im Rahmen des KVG haben die Versicherten 50 Prozent der Rechnungen zu begleichen, die ihnen von den Rettungsdiensten gestellt werden, während sie bei den anderen Leistungen lediglich einen Selbstbehalt von 10 Prozent zu übernehmen haben. Der Vertreter des Kantons Genf führte aus, dass diese unterschiedliche Kostenübernahme bei Transporten durch die Unfall- und die Krankenversicherung sachlich nicht begründet sei und zu Ungereimtheiten führe. Es sei nicht einsichtig, warum die gleichen Leistungen übernommen werden, wenn sie im Spital erfolgen, aber nur zu einem Teil, wenn sie in der Ambulanz erbracht werden.
Die Transportkosten wurden 1991 neu ins KVG aufgenommen; sie waren vorher keine Pflichtleistungen. Man hat versucht, eine Lösung zu finden, aber nicht so weit wie bei der Unfallversicherung zu gehen. Das Parlament hat sich damals relativ intensiv mit dieser Frage befasst und eine Mittellösung angestrebt, indem nur die Transport- und Rettungskosten, und diese auch nur bis zu einem gewissen Betrag, nicht aber die Reisekosten als Beitragslösung ins Gesetz aufgenommen wurden. Dabei wurde klar darauf hingewiesen, dass diese ganz bewusst nicht dieselben Leistungen wie bei der Unfallversicherung sind.
Die Mehrheit der Kommission will die Krankenkassen nicht zur Übernahme von neuen Leistungen verpflichten, die zwar wünschbar, aber nicht unbedingt notwendig seien. Wie gross die Mehrkosten wären, ist schwer abzuschätzen. Im Jahr 2004 betrugen die Leistungen der Krankenversicherung an Badekuren und Transporte rund 1,7 Prozent der Kosten von insgesamt 19 Milliarden Franken, das heisst knapp 317 Millionen Franken. Um wie viel sich dieser Betrag erhöhen würde, hinge unter anderem davon ab, wie die medizinische Notwendigkeit von Transporten definiert würde.
Die Mehrheit vertritt die Meinung, dass der Standesinitiative keine Folge zu geben ist, und bittet Sie, sich ihr anzuschliessen.