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preparatory:AB 68125

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-26

Wortprotokoll

Es ist ja oft so, dass es an einer Strassenkreuzung einen Unfall braucht, bevor man Regeln aufstellt und sich überlegt: Was ist denn das Beste? Wollen wir einen Kreisel bauen, oder wollen wir ein Rotlicht einführen, oder wollen wir Vortrittsbeschränkungen machen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, aber alle sind der Überzeugung, es müsse an dieser Kreuzung etwas geschehen. An diesem Punkt sind wir, das ist die Aktualität, die hier in diese Gesetzgebung hineinfliesst. Die Diskussion rund um die Pensionskassen hat in letzter Zeit immer wieder zu Fragen geführt, und es wurden, zum Teil jetzt auch in Ihren Voten, die Probleme aufgezeigt, die sich um Pensionskassen herum stellen können.

Dabei muss man wahrscheinlich klar unterscheiden, welche Probleme man anspricht. Es gibt erstens solche, die mit falscher Anlagepolitik zu tun haben; es gibt zweitens solche, die mit unredlicher Führung zu tun haben; und es gibt drittens solche, die mit missbräuchlicher Instrumentalisierung der Pensionskasse für eigene Zwecke zu tun haben. In allen diesen Fällen spricht man eben von mehreren möglichen Anknüpfungen, auch strafrechtlichen.

Deshalb ist nicht zu Unrecht auch noch von der Insiderstrafnorm gesprochen worden. Der Bundesrat wird in den nächsten Tagen das weitere Vorgehen betreffend Insiderstrafnorm beschliessen. Es gibt dort wahrscheinlich zwei Möglichkeiten, die auch kumulativ denkbar sind: Entweder [PAGE 754] wir streichen den bereits in die Vernehmlassung gegebenen Artikel 161 Absatz 3 im Strafgesetzbuch im Sinne einer Sofortmassnahme - so würde ich sagen -, oder wir stellen uns die Frage, welche Auswirkungen die Insiderstrafnorm auf andere Gesetze hat, zum Beispiel auf das Börsengesetz. Dazu braucht es aber erheblich mehr Zeit. Das wäre dann gewissermassen die Weiterverfolgung dessen, was man mit einer Sofortmassnahme nur klarmachen kann. Ich sage das, weil wir hier ein ähnliches Vorgehen wählen könnten.

Ich möchte am Beginn der Debatte sagen, dass wir uns hier bei der Revision des Publica-Gesetzes befinden.

Die erste Bemerkung: Im Zusammenhang mit der Publica, um das klar zu sagen, haben wir kein Problem. Wir haben kein akutes Problem bezüglich Eigengeschäften von Leuten, die in der Verantwortung der Bundespensionskasse sind. Insofern können wir uns die Zeit nehmen, die wir brauchen, um eine saubere, klare Lösung zu finden.

Jetzt gibt es hier zwei Schienen - das die zweite Bemerkung. Die eine Schiene ist die Revision dieses Gesetzes. Oder sagen wir mal so: Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder schaffen Sie ein Präjudiz für die Revision des BVG, wenn Sie jetzt legiferieren, oder Sie leisten einen Beitrag an die Revision des BVG - das ist aber nicht dasselbe. Wenn Sie Letzteres wollen, dann sollten Sie heute nicht legiferieren, sondern dann müssen Sie den Weg beschreiten, den Herr Frick aufzeigt. Er will nämlich nicht legiferieren und präjudizieren, sondern er will, dass die Kommission einen Beitrag an die Reform des BVG leistet. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Die Vernehmlassung ist im Gange, Herr Lauri hat es gesagt, und dazu kann und soll man Beiträge leisten. Ich bin der Meinung, dass der Vorschlag Frick ein tauglicher ist, der dieser Problemlösung entgegenkommt.

Ich halte dies - eine dritte Bemerkung - umso vernünftiger, als in der Sache selber, und da komme ich auf das Votum von Herrn Wicki zu sprechen, erhebliche materielle Fragen eben doch noch offen sind. Wenn Sie hier sagen, die Revisionsstelle bekomme eine qualifizierte Verantwortung, ist das nur ein Teil der Wahrheit. Sie müssen erstens diejenigen in die Pflicht nehmen, die Wahlorgan für die Vorgesetzten der Pensionskasse sind. Sie müssen alle Organe mit einbeziehen, Sie müssen das Gesamtgeflecht, die Struktur einer Pensionskasse einbeziehen und nicht nur die Revisionsstelle. Sie müssen zweitens auch wissen, ob Sie dann, wenn gesagt wird, die persönlichen Bankbeziehungen - was immer das heisst - seien einzubeziehen, das richtige Netz erwischen. Sie müssen wissen, ob Sie mit Effektentransaktionen und Wertschriftenbeständen auch die richtigen Substrate erwischen; Sie müssen wissen, dass dann alle optionalen und derivativen Geschäfte eben nicht erfasst sind. All das, glaube ich, muss hinterfragt werden.

Sie müssen sich auch im Klaren sein, was das für den Arbeitsmarkt bedeutet, wenn das Netz zu eng ist, wie Herr Wicki sagt. Wer geht dann noch in eine Pensionskasse, wenn er nun einfach alles und jedes von Anfang an präventiv gewissermassen offenlegen muss? Da muss man sich auch überlegen, ob es für alle Typen von Pensionskassen einen einzigen Weg gibt oder ob man nicht auch zwischen grösseren und kleineren usw. unterscheiden müsste. Ich glaube, da ist das letzte Wort auch materiell noch nicht gesprochen.

Ich bin jetzt allerdings nicht sicher, ob Sie dann bis im Dezember eine Lösung haben, denn diese Fragen, die ich Ihnen jetzt zuletzt gestellt habe, sind sehr delikat. Ich überlege mir in Bezug auf die Insiderstrafnorm, ob sich dann, wenn wir die Börsengesetzgebung an die Hand nehmen, nicht sogar eine Expertenkommission der Sache annehmen sollte. Ich würde hier nicht so weit gehen. Aber wenn man Versprechungen macht und sagt, bis im Dezember sei man so weit, dann bin ich unsicher. Ich meine, man sollte den Antrag Frick als einen verbindlichen Auftrag an die Kommission verstehen, und insofern bin ich mit Herrn Schmid absolut einig. Ich will auch nicht ausweichen. Der Fall ist klar. Aber wir sollten uns die Zeit nehmen, die wir brauchen, um hier vernünftige Antworten zu bekommen, ohne dass wir die Reform gefährden.

Deshalb ersuche ich Sie heute, das Geschäft zu Ende zu beraten, dieses Thema ad separatum zu verweisen und die Kommission im Sinne des Antrages Frick damit zu beauftragen.

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