preparatory:AB 72829
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-09-25
Wortprotokoll
Es ist richtig, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates unter dem Verdacht steht, ein Insidergeschäft getätigt zu haben. Wir weisen aber mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass auch in einem solchen Fall die Unschuldsvermutung gilt und dass das entsprechende Mitglied des Verwaltungsrates ganz klar jede Schuld von sich weist. Das Verfahren wird durch die Strafbehörden geführt; der Bundesrat ermittelt hier nicht. Er hat sich einzig und allein zu vergewissern, dass Insidergeschäfte durch den Verwaltungsrat der Swisscom systematisch ausgeschlossen werden. Das ist der Fall; davon haben wir uns überzeugt.