preparatory:AB 75118
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Ich mache zunächst einige ganz kurze Ausführungen zur Mediation im Allgemeinen und werde dann den Antrag der Mehrheit begründen. Herr Kommissionspräsident Wicki hat in seinem Eintretensvotum bereits gesagt, dass der Bundesrat vorschlägt, die Mediation in die ZPO aufzunehmen, das heisst zu einem Rechtsinstitut der ZPO zu machen. Dabei geht es primär um zwei Dinge, nämlich zum einen um die Mediation als Alternative zum Schlichtungsverfahren und zum anderen um die Mediation während des gerichtlichen Verfahrens, das heisst, wenn ein Verfahren bereits eingeleitet worden ist.
Wichtig ist, dass die Parteien in jedem Fall mit der Mediation einverstanden sein müssen. Zudem ist von Bedeutung, dass das Verhältnis zwischen den Parteien auf der einen Seite und dem Mediator oder der Mediatorin auf der anderen Seite nicht hoheitlicher Natur ist. Das Verhältnis ist also nicht vertikal, sondern horizontal. Es geht um ein nach meiner Auffassung privatrechtliches, wahrscheinlich um ein Auftrags- oder auftragsähnliches Verhältnis, oder vielleicht werden Rechtswissenschaftler später einmal herausfinden, dass es ein "verkehrstypischer Innominatvertrag" sei.
Die Mehrheit der Kommission ist nicht gegen die Mediation als solche; das muss in aller Deutlichkeit herausgestrichen werden. Die Mehrheit ist lediglich, aber immerhin, dagegen, dass die Mediation im Rahmen der Schaffung der Schweizerischen Zivilprozessordnung institutionalisiert wird. Personen, zwischen denen ein Rechtsstreit besteht, steht es in jedem Falle frei, einen Mediator oder eine Mediatorin mit der Streitschlichtung beziehungsweise -beilegung zu beauftragen. Es mag - und wird dann wahrscheinlich - eingewendet werden, dass die Aufnahme in die ZPO als eigentliches Rechtsinstitut erforderlich sei, um Schnittstellen zwischen der nichtinstitutionalisierten Mediation und dem gerichtlichen Verfahren zu klären. Dieses Argument mag etwas an sich haben. Es erweist sich aber bei näherer Betrachtung als nicht stichhaltig, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Es steht den Parteien frei - ich habe es bereits gesagt -, einen Mediator oder eine Mediatorin einzusetzen. Wenn sie dies frühzeitig tun, also unmittelbar nachdem eine Rechtsstreitigkeit entsteht oder sich abzeichnet, dann braucht es nicht einmal ein Schlichtungsverfahren, dann stellt sich auch das Problem der Mediation als Alternative zum Schlichtungsverfahren nicht.
2. Wenn die Einsetzung eines Mediators oder einer Mediatorin während des Gerichtsverfahrens erfolgt, so ist jedes Gericht noch so gerne bereit, das Verfahren aufgrund eines entsprechenden Gesuchs der Parteien zu sistieren.
3. Wenn aufgrund von Bemühungen des Mediators oder der Mediatorin eine Einigung zustande kommt, dann ist es kein Problem für die Parteien, das Verfahren zu beenden. In der Regel - wir bewegen uns ja im Zivilprozessrecht - wird dies ein aussergerichtlicher Vergleich sein, der zu Protokoll erklärt werden kann, oder die Parteien können, wenn sie sich aufgrund der Bemühungen der Mediation verständigt haben, die Klage jederzeit zurückziehen.
Das sind die Hauptgründe der Mehrheit der Kommission. Es kommt dann noch dazu, dass im Bereich der Mediation eine eigentliche Industrie aufgebaut wurde bzw. wird. Das ist auch ein Grund, weshalb die Mehrheit eher für eine gewisse [PAGE 524] Zurückhaltung ist. Abschliessend sei noch auf die Bestimmungen von Artikel 292 Absatz 2 und Artikel 298 Absatz 3 hingewiesen - auf diese werden wir dann zurückkommen -: Es geht hier um die Mediation in kindesrechtlichen Belangen, wo wir das Moment der Unentgeltlichkeit eingebaut haben; ich verweise auf Artikel 215.
Das sind die Gründe, weshalb ich Ihnen im Namen der Mehrheit beantrage, die Mediation als Rechtsinstitut nicht in die ZPO aufzunehmen.