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preparatory:AB 75556

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Zunächst einige allgemeine Ausführungen und dann speziell zu Artikel 291 und 292. Zum 7. Titel, "Kinderbelange in familienrechtlichen Angelegenheiten": Der Entwurf entspricht im Grundsatz dem geltenden Recht. Die entsprechenden prozessrechtlichen Bestimmungen des ZGB werden in die ZPO integriert.

Für Kindesentführungen gilt ein spezielles Verfahren, geregelt in Artikel 298. Der Bundesrat - und deshalb diese Ausführungen - hat am 28. Februar 2007 die "Botschaft über die Umsetzung der Übereinkommen über internationale Kindesentführung sowie die Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen" verabschiedet. Diese Vorlage - es handelt sich um die Vorlage 07.029 - enthält auch den Entwurf für ein Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen. Dieses Gesetz wird Vorgaben des Haager Übereinkommens organisatorisch und prozessrechtlich umsetzen. Geplant ist, die verfahrensrechtlichen Bestimmungen dann letztendlich in die Schweizerische Zivilprozessordnung überzuführen. In dem Sinne sind Artikel 297 Buchstabe a und Artikel 298 ZPO einstweilen nur provisorisch.

Das zu Artikel 290ff.

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