preparatory:AB 81638
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21
Wortprotokoll
Bei Artikel 17 sind wir bei einem weiteren zentralen Artikel des Gesetzes. Ursprünglich war vorgesehen, eine eigene wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit zu schaffen. Diese Institution sollte sowohl Forschungsinstitution als auch gesamtschweizerische Plattform für den Informationsaustausch zu Fragen der Mehrsprachigkeit in Forschung, Bildung und Politik sein. Dabei hätte sie insbesondere anwendungsorientierte Forschung zur Mehrsprachigkeit betrieben. Schliesslich hätte eine solche Institution auch zur öffentlichen Sensibilisierung bezüglich des Themas beitragen sollen.
Die Schaffung und die Finanzierung einer solchen Institution durch den Bund fanden in der Kommission keine Unterstützung. Im Unterschied zu Artikel 15 hätten es die Kantone hier gerne gesehen, wenn wir etwas weiter gegangen wären. In der Vernehmlassung und dann auch bei der Anhörung hielten sie nämlich fest, dass die Schaffung dieser Institution einem grossen Bedürfnis der Kantone entspreche, insbesondere auch im Hinblick auf die Reformen im Sprachunterricht. Über den Standort einer solchen Institution gingen dann allerdings die Meinungen auseinander.
Die Kommissionsmehrheit will in eine andere Richtung gehen. Sie begrüsst eine Institution im Grundsatz und hält die einer solchen Institution zukommenden Aufgaben gerade auch mit Blick auf die Förderung der Mehrsprachigkeit für äusserst wichtig, auch mit Blick auf die Nähe und den Austausch von Wissenschaft und Praxis. Deshalb unterstützt die Kommissionsmehrheit auch die Verankerung im Gesetz. Dennoch ist sie der Meinung, dass sich der Bund nicht an deren Schaffung beteiligen und auch die finanzielle Unterstützung nicht als zwingend anerkennen soll. Die Kommissionsmehrheit will vielmehr bestehenden Projekten und Kompetenzen zum Durchbruch verhelfen und sie zur Vernetzung untereinander ermutigen, also nicht etwas Neues einrichten, sondern das Bestehende besser koordinieren, Synergien schaffen, vernetzen. Bund und Kantone sollen eine solche Institution unterstützen können. Die Führungs- und Koordinationsfunktion soll aber bei einer bestehenden universitären oder ausseruniversitären Forschungsinstitution mit institutioneller und die Sprachgrenzen übergreifender Vernetzung liegen. Eine Beschränkung auf den universitären Bereich, wie es der Eventualantrag der Minderheit II verlangt, wäre hier viel zu eng und trüge den heutigen Möglichkeiten nicht Rechnung.
Aus all diesen Gründen sprach sich die WBK mit 16 zu 5 Stimmen gegen den Antrag der Minderheit I und mit 16 zu 4 Stimmen gegen den Eventualantrag der Minderheit II und damit - auch im Sinne eines Zeichens der Unterstützung der Kantone in dieser wichtigen Aufgabe - für den Antrag der Mehrheit aus.