Lexipedia

preparatory:AB 82316

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-10

Wortprotokoll

In den Absätzen 1 und 2 wird transparent gemacht, dass "das Bundesamt für Polizei" - bis anhin im Gesetz "die zuständige Stelle des Bundes" - als zuständige Behörde im Bereich Ausweisschriften direkt Daten ins System eingeben und abfragen kann. Wir wollten eigentlich "die zuständige Stelle des Bundes" schreiben. Der Bundesrat kann ja die Bundesämter mit Aufgaben betrauen. Wir sind aber von der Bundeskanzlei darauf aufmerksam gemacht worden, man habe früher einmal beschlossen, dass die Bundesämter mit der geltenden Bezeichnung ins Gesetz aufgenommen werden sollten. Wenn die Bezeichnung sich ändert, muss man halt dann das Gesetz ändern. Das finde ich etwas umständlich. Wir haben damit aber diesem Hinweis Genüge getan.