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preparatory:AB 82397

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-11

Wortprotokoll

Nachdem bei Artikel 25d die Gleichstellung von stationärer Beobachtung und Untersuchungshaft aufgegeben wurde, besteht bei Artikel 38 Anpassungsbedarf. Insbesondere ist [PAGE 1083] klarzustellen, dass Beschwerden auch gegen die Anordnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft zulässig sind, dass aber in diesen Fällen nicht die Beschwerdeinstanz, sondern das Zwangsmassnahmengericht entscheiden soll.