preparatory:AB 84217
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28
Wortprotokoll
Zuerst eine Information der formellen Vollständigkeit halber: In der Teilvorlage 2, wo es um die Erweiterung auf die Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien geht, hat es in Artikel 1 Absatz 1 drei Pünktchen, die noch "ausgefüllt" werden müssen. Inzwischen ist bekannt, dass hier das Datum vom 27. Mai 2008 einzusetzen ist.
Wir haben nun eine knapp viereinhalbstündige Diskussion hinter uns. Inzwischen wissen alle alles; vieles wurde noch gesagt, manches mehrfach. Wir werden uns deshalb auf die Minderheitsanträge beschränken, soweit wir den Eindruck haben, es sei dazu aus Sicht der Kommission noch etwas zu sagen. Der Sprechende wird sich zu den Minderheiten I [PAGE 591] und IV äussern, meine Kollegin zu den Minderheiten II, III und V.
Zunächst also zum Rückweisungsantrag der Minderheit I (Estermann): Er verlangt unter dem Stichwort der Steuersouveränität, die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien von einer Anerkennung der schweizerischen Steuersouveränität durch die EU abhängig zu machen. Der Antrag - hart an der Grenze zu ontologischen Fragestellungen - wurde von Ihrer vorberatenden Kommission im Wesentlichen aus drei Gründen abgelehnt:
1. Eine Mehrheit der Kommission ist der dezidierten Auffassung, dass die Souveränität der Schweiz, namentlich in steuerlicher Hinsicht, eine Tatsache ist, die ihrer Natur gemäss von niemandem bestätigt werden muss. Oder anders formuliert: Man verhandelt nicht über die Konstruktion von Dingen, die schon bestehen.
2. Nachdem der Bundesrat seit geraumer Zeit und zu Recht die Haltung vertritt, es gebe nichts zu verhandeln, wäre es ein verhandlungstaktischer Fehler, nun auf einmal doch in solche Verhandlungen eintreten zu wollen.
3. Man muss doch wissen - und weiss es auch -, dass man eine solche Zusage bzw. Aussage vonseiten der EU nie und nimmer erhalten wird.
Die Kommission hat sich deshalb mit 16 zu 8 Stimmen gegen diesen Antrag entschieden. Bitte folgen Sie der Mehrheit.
Zum Rückweisungsantrag der Minderheit IV (Wobmann): Damit wird ein Bericht des Bundesrates gefordert, "der die Folgen einer möglichen Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die EU-Beitrittskandidaten Türkei, Serbien, Kroatien, Albanien, Mazedonien sowie auf Kosovo aufzeigt". Die Minderheit verlangt - das ist fast schon ein kleines Kunststück - gleichzeitig etwas Falsches, etwas Unnötiges und etwas Unmögliches: falsch, weil im Antrag sechs Länder erwähnt werden, von denen jedoch nur zwei, nämlich Kroatien und die Türkei, überhaupt als Beitrittskandidaten bezeichnet werden können; unnötig, weil Berichte nicht auf Vorrat und für die Schublade, sondern dann erstellt werden sollen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt, also eine mögliche Erweiterung der EU, Tatsache ist; schliesslich ist der Antrag unmöglich: Der verlangte Bericht müsste sich auf Daten abstützen, die aktuell sind. Nun ist aber nicht einmal das Ob und erst recht nicht das allfällige Wann einer möglichen EU-Erweiterung bekannt. Auch unsere Bundesverwaltung dürfte nicht in der Lage sein, künftige "facts and figures" heute schon aufzubereiten, seien es jene der eventuellen Beitrittsländer, seien es jene betreffend unsere eigenen, schweizerischen Zustände.
Die Kommission hat sich auch hier mit 16 zu 8 Stimmen gegen diesen Antrag entschieden. Bitte folgen Sie auch hier der Mehrheit.