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preparatory:AB 86653

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Ich versuche mich auch hier kurz zu halten, nachdem Sie der Fahne entnehmen können, dass keine Bestimmung dieses Bundesgesetzes umstritten ist. Es geht um das Anliegen, die Familienzulagen in der Landwirtschaft grundsätzlich an diejenigen von Arbeitnehmern ausserhalb der Landwirtschaft anzupassen. Dazu gehört zum einen die Aufhebung von Einkommensgrenzen für selbstständige Landwirte, wie sie im heutigen Recht noch vorgesehen sind, und zum andern eine Erhöhung der Ansätze für die Kinderzulagen auf den schweizerischen Durchschnitt. Dieser beträgt nach den kantonalen Gesetzen 196 Franken pro Kind. Die neuen Ansätze in der Landwirtschaft wären nach dem Familienzulagengesetz dann 190 Franken pro Kind für das Talgebiet und 210 Franken pro Kind für das Berggebiet. Es gibt aber keine Abstufung mehr nach der Anzahl der Kinder.

Die Kommission ist der Auffassung, dass das eine wichtige agrarpolitische und natürlich auch eine wichtige stützende Massnahme für landwirtschaftliche Familien mit Kindern ist. Noch ein Wort zu den Kosten: Die Kosten, die daraus entstehen, betragen - sie müssen zum Teil geschätzt werden - rund 25,1 Millionen Franken. Zwei Drittel davon übernimmt der Bund, ein Drittel geht zulasten der Kantone. Das sind die Auswirkungen dieser Gesetzesvorlage.

Niemand kann bestreiten, dass eine Anpassung der landwirtschaftlichen Familienzulagen an die Bedingungen ausserhalb der Landwirtschaft angezeigt ist.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss den Anträgen der Kommission zu verabschieden.