preparatory:AB 87117
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-10
Wortprotokoll
Schon in seiner Stellungnahme zu Ihrer Motion, Frau Teuscher, hat der Bundesrat festgehalten, dass der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ein Eckwert der Lohnpolitik des Bundes ist. Das Lohnsystem beim Bund wurde so gestaltet, dass keine direkte und indirekte Diskriminierung möglich ist. Im Bericht des Bundesamtes für Statistik, auf den Sie Bezug nehmen, wird ein Vergleich über den Medianlohn angestellt. Weil es sich aber eben um den Median handelt, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass beim Bund die Lohngleichheit nicht umgesetzt sei. Beim Bund sind rund 40 Prozent der Frauen in den Lohnklassen 1 bis 11 angestellt; demgegenüber sind 11,4 Prozent in den obersten Lohnklassen 30 bis 38 eingereiht. Das erklärt eben den Unterschied im Medianlohn.
Der Bundesrat hat im Übrigen seine administrativen Einheiten aufgefordert, den Test für Lohngleichheit Logib wenn notwendig mit der Fachunterstützung des Eidgenössischen Personalamtes in eigener Initiative anzuwenden. Die konsequente Umsetzung der Lohnvergleiche und der Lohngleichheit ist eine zentrale Führungsaufgabe der Leitung dieser administrativen Einheiten. Das Eidgenössische Personalamt erarbeitet zurzeit eine Anwendungsanleitung für diesen Logib-Test; diese Anleitung wird dann im Sommer 2008 publiziert werden.