preparatory:AB 87860
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-19
Wortprotokoll
Ich spreche über die sogenannte Verankerung des schweizerischen Bankgeheimnisses im Rahmen der Bilateralen II. Für den Preis, dass sich die Schweiz mit dem Zinsbesteuerungsabkommen vom Frühjahr 2003 zum Steuerbüttel der EU erniedrigen liess, soll diese das Bankkundengeheimnis der Schweiz nachhaltig anerkannt haben. Was wurde effektiv vereinbart, und was wurde den Stimmbürgern im Zusammenhang mit dem Referendumskampf diesbezüglich alles aufgetischt?
Im Schengen-Dublin-Dossier wurde das Prinzip der doppelten Strafbarkeit vorläufig aufrechterhalten. Mit der Zinsbesteuerung vermeidet man bis auf Weiteres eine Meldepflicht an den ausländischen Fiskus. Das ist in Ordnung. Was wurde aber in der bundesrätlichen Botschaft unter dem Abschnitt "Zinsbesteuerung" angepriesen? Einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden werde es nicht geben, das Bankgeheimnis bleibe somit gewahrt - aus der Betrachtung der Schweiz in der damaligen Zeit wahrscheinlich gutwillig, gutmütig, glaubwürdig versichert.
In der ständerätlichen Debatte der Wintersession 2004 sparte Ständerat Hannes Germann nicht mit Anerkennung: "Hier ist es gelungen, das Bankgeheimnis integral zu sichern." (AB 2004 S 666) Bundesrat Merz: "Mit Blick auf den Finanzplatz kann man sagen, dass das Bankgeheimnis bei den direkten Steuern gewahrt ist und dass ein wesentliches Verhandlungsziel erreicht werden konnte." (AB 2004 S 714) Bundesrat Deiss sagte: "Damit ist das Bankkundengeheimnis in Bezug auf Schengen vertraglich abgesichert." (AB 2004 S 663) Herr Gerold Bührer, in der nationalrätlichen Debatte: "Hier hat der Bundesrat ... erreicht, dass das Bankkundengeheimnis bei der direkten Fiskalität festgeschrieben wird, auch mit Blick auf weitere Rechtsanpassungen innerhalb der Europäischen Union." (AB 2004 N 1905) Weiter: "In Artikel 51 haben wir ein dauerndes, zeitlich unbefristetes Opting-out zugunsten des Bankkundengeheimnisses bei der direkten Fiskalität fest verankert. Wir haben jetzt sogar völkerrechtlich diese Anerkennung eines in der Schweiz tief verwurzelten Wertes in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre." (AB 2004 N 1927) Und der damalige Bundespräsident Deiss, unbelastet vom professoralen Wahrheitsdrang: "... nous obtenons une garantie durable du secret bancaire en ce qui concerne la fiscalité directe." (AB 2004 N 1936) Frau Bundesrätin Calmy-Rey prophezeite: "Schengen et son 'opting-out' préservent durablement le secret bancaire en matière d'imposition directe." (AB 2004 N 1937) Herr [PAGE 397] Kofmel schrieb am 26. November 2004 in der "NZZ" euphorisch von der "nachhaltigen Sicherung des Bankkundengeheimnisses".
Es gab auch Kritiker und Ungläubige. Professor Xavier Oberson schrieb in seinem Gutachten von einer klaren Schwächung des Bankgeheimnisses. Herr Kaufmann äusserte seine Skepsis in der Debatte, und Ständerat Carlo Schmid vertrat die Auffassung, "dass wir uns auch hüten müssten, jetzt zu glauben, wir seien aus der Schusslinie. Wenn wir die EU in dieser Hinsicht einigermassen befriedigen konnten, dann steht überhaupt nirgends geschrieben, dass die gleiche EU nicht in einem anderen Kontext, nämlich der OECD zum Beispiel, auf genau die gleiche Art weiterfährt, wie sie bisher mit uns umgesprungen ist." (AB 2004 S 668)
Und heute stehen wir genau an diesem Ort, ohne dass die EU und die OECD zu Hilfe hätten eilen müssen. Mit seinen von Kriminellen widerrechtlich erlangten Beweismitteln schiesst Deutschland auf Liechtenstein, zielt aber auf die Schweiz. In einem Interview und in der TV-Sendung "Arena" hat Ex-Finanzminister Eichel zum Ausdruck gebracht, was er von unserem Bankgeheimnis und seiner Respektierung hält. Absolut traurig war der Auftritt einer SP-Vertreterin, die das noch grössere Wort gegen den schweizerischen Geheimnisschutz führte und den Eichel-Kaffee mit SPS-Muckefuck aromatisierte.
Welche Lehren sind zu ziehen? Zusicherungen und Beschwörungen im Vorfeld einer Abstimmung sind mit allerhöchster Vorsicht zu goutieren, auch wenn sie der Regierung oder Verwaltung entstammen. Wir dürfen in unserer Aufmerksamkeit nicht nachlassen, wenn mit dem Ausland über unsere Institutionen verhandelt wird. Und zur Unabhängigkeit unseres Landes gehört, dass unser Steuersystem - auf allen Stufen - unsere Sache ist und bleiben muss. Die letzte Schlussfolgerung "Das Bankkundengeheimnis ist nicht verhandelbar!" muss als Maxime der Schweiz aufrechterhalten bleiben.