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preparatory:AB 88364

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-17

Wortprotokoll

Das Gesetz, welches wir jetzt beraten, hat einen Hauptzweck, nämlich die Verlagerung von Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene; dies in Erfüllung gleich mehrerer klarer Aufträge der Stimmberechtigten und der Bundesverfassung. Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns bei der Beratung von Artikel 6 diese Hauptzielrichtung des Gesetzes und auch die Aufträge, die wir von Bundesverfassung und Volk haben, in Erinnerung rufen.

Die Verlagerung ergibt sich nicht von selbst, und es genügen auch nicht gute Worte und schöne Absichtserklärungen, sondern es braucht konkrete Massnahmen. Der Bundesrat schlägt solche vor. Zu ihnen gehört auch die Alpentransitbörse - gerade die Alpentransitbörse. Sie ist ein geniales Instrument, denn sie erlaubt zum einen eine sichere Zielerreichung, wie das Verfassung und Volk von uns verlangen, und zum anderen bedient sie sich marktwirtschaftlicher Mechanismen und ist damit äusserst kostengünstig und flexibel. Sie ermöglicht zudem ein optimales Management des Abbaupfades. Man kann für jedes Jahr die entsprechende Menge an Durchfahrten über diese Börse steuern. Damit wird auch der ganze Prozess berechenbar; er wird für die Wirtschaft transparent und bezüglich ihrer Investitionen und Planungen berechenbar.

Es ist daher für die grosse Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion keine Frage, dass das Instrument der Alpentransitbörse nicht ausgeschlossen, sondern vom Gesetz her in das Bündel der möglichen Massnahmen aufgenommen werden soll, mit denen die Exekutive das ihr vorgegebene Ziel erreichen soll. Deshalb kommt es für uns nicht infrage, vorweg Artikel 6, wie es die Minderheit III (Giezendanner) will, zu streichen. Das ist eine reine SVP-Minderheit, zu welcher ich mich deshalb nicht mehr weiter äussern will. Diese Variante kommt nicht infrage.

Bei der Frage aber nun, wie diese Alpentransitbörse eingeführt werden soll, gibt es verschiedene Wege, und es stellen sich zwei entscheidende Fragen. Erstens: Soll das Gesetz den Bundesrat verpflichten, eine Alpentransitbörse einzuführen? Oder soll das Gesetz ihm nur die Möglichkeit eröffnen, eine solche einzuführen? Kurz: Soll- oder Kann-Vorschrift? Unsere Fraktion ist, grossmehrheitlich wiederum, der Meinung, dass eine Kann-Vorschrift genügt, dass also die Minderheit II (Pedrina), die eine Soll-Vorschrift einführen möchte, nicht zu unterstützen sei. Allerdings möchte eine Minderheit in unserer Fraktion - und dazu gehören insbesondere die Vertreter von EVP und glp - diese Massnahme jetzt schon fest ins Gesetz aufnehmen.

Die zweite Hauptfrage lautet dann: Wollen wir dem Bundesrat, sofern er die Einführung der Alpentransitbörse als notwendig erachtet oder - wenn Sie die Minderheit II unterstützen - wenn er die Alpentransitbörse einführen muss, mit dem heute zu behandelnden Gesetz freie Hand geben, alle notwendigen Absprachen zu treffen und allfällige Verträge mit den Nachbarländern und der EU vorzubereiten und zu verhandeln? Oder wollen Sie, dass der Bundesrat nur verhandelt, aber nachher, hintendrein, mit einer neuen Vorlage wieder zu uns kommen muss, um die Verträge, die Alpentransitbörse in allen Detailpunkten bewilligen zu lassen? Das möchten der Ständerat und die Minderheit I (Huber). Das möchte die Mehrheit, die wir von unserer Fraktion grossmehrheitlich unterstützen, nicht; sondern die Mehrheit der Kommission, der ich zu folgen bitte, möchte, dass der Bundesrat nicht mit gebundenen Händen in die Verhandlung gehen muss. Denn wir haben ein Ziel, und dieses Ziel heisst: die Menge des Güterverkehrs reduzieren. Und das bekommen wir nur in den Griff, wenn wir die wirklich griffige Massnahme, wie sie die Mehrheit Ihnen vorschlägt, durchführen.