Lexipedia

preparatory:AB 96313

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Minderheit zu Absatz 3 bis bzw. zu den Anträgen der Mehrheit zu den Absätzen 4 und 5.

Bundesrat, Mehrheit und Minderheit sind sich einig, dass es bei der Geltendmachung des Bauhandwerker-Pfandrechts keine Rolle spielen darf, ob das Grundstück Eigentum eines Privaten oder Eigentum des Staates ist. Grundstücke im öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvermögen eines Gemeinwesens dürfen ihrer Zweckbestimmung nicht durch eine Zwangsverwertung entzogen werden. Deshalb dürfen sie auch nicht mit einem Bauhandwerker-Pfandrecht belastet werden. In Grenzfällen kann es jedoch zweifelhaft sein, ob ein Grundstück zum Verwaltungs- oder zum Finanzvermögen gehört, insbesondere wenn das Gemeinwesen die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben ausgelagert hat. In solchen Fällen will der Bundesrat eine vorläufige Eintragung des Pfandrechts im Grundbuch zulassen. Die Minderheit hingegen verlangt vom Grundeigentümer auf entsprechendes Begehren eine hinreichende Sicherheit.

Die FDP-Liberale Fraktion schliesst sich der Mehrheit an, welche in den Absätzen 4 und 5 differenziert, ob sich das fragliche Grundstück unbestrittenermassen im Verwaltungsvermögen befindet oder ob die Zugehörigkeit strittig ist. Der Mehrheitsantrag führt für die Forderungen der Subunternehmer eine subsidiäre Haftung des Gemeinwesens nach den Bestimmungen über die einfache Bürgschaft ein. Diese würde nicht auf einer vertraglichen, sondern unmittelbar auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen: Der Subunternehmer muss zuerst seinen Vertragspartner, den Generalunternehmer, ins Recht fassen und kann nicht direkt auf den Staat zugreifen. Der Minderheitsantrag dagegen verlangt von der öffentlichen Hand die Leistung einer "hinreichenden Sicherheit" für die Forderung eines Handwerkers oder Unternehmers. Für das Gemeinwesen bringt die Pflicht zur Sicherheitsleistung unter Umständen Mehrkosten und Bauverzögerungen mit sich. Die hinreichende Sicherheit müsste praktisch eine Bürgschaft sein, welche dann aber noch begründet werden müsste, was wesentlich komplizierter ist als die Lösung gemäss Mehrheitsantrag. Die Mehrheit verfolgt jedoch das gleiche Ziel wie die Minderheit Heer, nämlich eine bessere Absicherung der Subunternehmer.

Wir bitten Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Was die Einzelanträge zu Absatz 2 betrifft, so hat unsere Fraktion dem Einzelantrag Messmer, welcher die Frist gemäss Ständerat auf vier Monate ausdehnen möchte, grossmehrheitlich zugestimmt.