preparatory:AB 97260
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Hier geht es um den Schlüsselartikel dieser Vorlage, um den Artikel, bei dem sich die Geister scheiden. Wir müssen bei dieser Revision des Radio- und Fernsehgesetzes zwei Fragen auseinanderhalten:
Die erste Frage ist die Frage der Ratifizierung: Wie müssen wir das Gesetz formulieren, damit es letztlich auch von der EU ratifiziert wird? Die Anzeichen verdichten sich, dass die EU das Abkommen in der Fassung des Ständerates nicht ratifizieren wird. Es verstösst nämlich in zwei Punkten gegen das Nichtdiskriminierungsverbot: Erstens werden in der Formulierung des Ständerates nur die Fernsehanstalten erwähnt, nicht aber die Radioanstalten. Zweitens werden in der Version des Ständerates die in- und ausländischen Veranstalter erwähnt. Das, so die Aussagen der Experten, verstosse gegen das Herkunftslandprinzip. Das heisst, wenn wir das Alkoholwerbeverbot ins Radio- und Fernsehgesetz aufnehmen wollen, müssen wir es anders formulieren - so, wie es Ihnen die Minderheit beantragt. Anders gesagt: So, wie es Ihnen die Minderheit beantragt, wird es auch von der EU akzeptiert werden, und dann steht der Ratifizierung des Media-Abkommen nichts mehr im Wege.
Die zweite Frage ist: Werden wir, wenn wir es so machen, das Alkoholwerbeverbot auch wirklich durchsetzen können? Dazu ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Wenn also ein deutscher Veranstalter - trotz unseres Verbotes - in einem Schweizer Werbefenster Werbung für alkoholische Getränke macht, kommt ein Schlichtungsverfahren in Gang. Ob wir in diesem Schlichtungsverfahren öffentliches Interesse geltend machen können, ist offen. In dieser Frage scheiden sich die Geister; je nach Standpunkt sind die Einschätzungen in dieser Frage pessimistischer oder optimistischer.
Ob wir uns mit dieser Position durchsetzen können, ob wir öffentliches Interesse geltend machen können, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand abschliessend wissen. Die SP-Fraktion ist aber der Meinung, dass wir den Versuch wagen müssen, und dies aus folgenden Gründen:
1. Wir sollten unseren politischen Spielraum gegenüber der EU selbstbewusst verteidigen.
2. Man sollte Chancen generell nutzen, wenn die Risiken, die man gleichzeitig eingeht, klein und berechenbar sind.
3. In diesem Fall ist das Risiko tatsächlich klein und berechenbar. Wenn wir nämlich unsere Position in einem Schlichtungsverfahren nicht durchsetzen könnten, wäre der Schaden gleich null. Das Media-Abkommen bliebe in Kraft, und wir würden beim Radio- und Fernsehgesetz vor der gleichen Frage stehen wie heute: Wollen wir Anpassungen vornehmen oder nicht?
Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, dass wir den Versuch wagen sollten, das Verbot in dieser allgemeinen Form festzuhalten und im Fall X ein Schlichtungsverfahren anzustreben. Aus der Sicht der SP-Fraktion lohnt es sich, für ein Alkoholwerbeverbot zu kämpfen. Wir sind der Überzeugung, dass ein Werbeverbot für Alkohol einen Beitrag zur Alkoholprävention leisten kann. Es ist nicht die abschliessende Präventionsmassnahme. Niemand von uns hat die Illusion, dass wir die Alkoholprobleme insbesondere der Jugendlichen mit einem Werbeverbot lösen können. Aber wir sind der Überzeugung - verschiedene Studien bestätigen das auch -, dass das Umgekehrte eben auch nicht zutrifft. Hätte die Werbung nämlich keine Wirkung, das heisst, hätte die Werbung nicht die Wirkung, dass mehr konsumiert wird, würde niemand Werbung machen. Das ist sehr einleuchtend. Die Werbung stimuliert den Konsum, und Fernsehwerbung - das wissen wir - wirkt insbesondere beim jüngeren Publikum sehr stark; es ist die Lebensphase der Träume. Die Studien, die zu diesen Schlüssen kommen, sind sehr valide, und es überrascht nicht: Jugendliche, die regelmässig Alkoholwerbung sehen, trinken mehr.
Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, dass wir den Versuch wagen sollten, im Radio- und Fernsehgesetz ein Alkoholwerbeverbot festzuhalten und damit einen Beitrag zur Prävention zu leisten. Wir sind der Meinung, dass wir versuchen sollten, dies gegenüber der EU durchzusetzen. Deshalb beantragen wir Ihnen, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.