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preparatory:AB 98559

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-05-27

Wortprotokoll

Ich habe bisher in sechs Kommissionen zu diesem Thema Stellung bezogen; ich tue es gerne auch im Rat. Ich habe bei jeder Gelegenheit immer wieder die Auffassung geteilt, die sich auch hier verbreitet finden lässt, dass mit falschen Anreizen, bezogen auf die Volumen, gearbeitet wurde und dass dies ein wesentlicher Grund dafür war, dass die UBS, aber auch andere, ausländische Grossbanken gewissermassen im Herdentrieb in diese unglaublichen Situationen hineingeraten sind. Ich verurteile das ausdrücklich; ich habe mich nie anders geäussert. Die Anreize sind falsch gewesen; sie haben jene bevorzugt, welche in erster Linie auf Volumen gearbeitet haben, und sie haben jene vernachlässigt, die die guten alten, traditionellen Bankwerte in sich getragen haben, mit denen unser Land und unser Finanzplatz eben bekannt und berühmt geworden sind. Das gilt es zu verurteilen, und ich habe das nie anders gesehen als in einer Art der Verurteilung.

Nun gilt es, diese Ursachen zu bekämpfen; unter anderem sind es die falschen Anreize, die in Form von Boni dahergekommen sind. Ich glaube, wir müssen auf der anderen Seite eben doch auch der Wahrheit gerecht werden.

Ich wende mich jetzt zunächst an Herrn Ständerat Jenny, indem ich ihm sage, dass wir in Bezug auf das Jahr 2008 mit der Finanzmarktaufsicht, welche diese Aufgabe übernehmen musste, dafür gesorgt haben, dass die Boni um 80 Prozent gesenkt worden sind, dass man die gesamte Lohnsumme abgesenkt hat, dass hier schon im letzten Jahr Remedur geschaffen wurde. Man muss der Wahrheit zuliebe feststellen, dass sich auch die UBS auf diesem Pfad befand, auch unterstützt und beflügelt - das will ich gerne zugeben - durch die Finanzmarktaufsicht. Aber die Stossrichtung stimmt.

Es wäre ein Leichtes zu sagen, man könnte die Boni ganz abschaffen. Dann würde die Bankbranche, nicht nur die UBS, die Fixlöhne erhöhen und sagen, sie verzichte auf Boni; dann wäre das Problem weg - nur um Ihnen zu sagen, dass man hier aufpassen muss, wenn man solche Beurteilungen vornimmt. Ich empfehle Ihnen, die Beurteilungen der Finanzmarktaufsicht, im Internet abrufbar, noch einmal zu konsultieren und zu sehen, was in der Zwischenzeit geschehen ist.

Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass aber dann im Jahr 2009 Ungewissheit aufgekommen ist, ob man wirklich begriffen hat, worum es geht, Ungewissheit, ob vielleicht nicht doch tiefer gehende Gründe massgebend sind und ob man dieses Problem nur mit Bonusmassnahmen lösen kann und nicht vielmehr zum Beispiel, wie Frau Ständerätin Diener das gesagt hat, mit einem Kulturwandel, mit dem Zurückgehen auf diese traditionellen Werte, die das Bankwesen ausgezeichnet haben und die Privatbanken heute noch weitgehend auszeichnen. Dann frage ich Sie aber, Frau Ständerätin Diener: Wo in dieser Motion finden Sie auch nur den Hauch einer kulturellen Stimmung? Das beinhaltet diese Motion eben nicht. Des Pudels Kern, den Sie treffen, den finden Sie in dieser Motion eben leider nicht. Das muss man auf anderen Wegen versuchen. Ein anderer Weg wäre, dass man wenigstens gezielt die Branche als Ganzes zur Rechenschaft zieht. Denn es war nämlich nicht nur die UBS, welche Boni ausbezahlt hat; es waren auch andere. Nur sind diese am Ende von den Ereignissen weniger betroffen gewesen.

Deshalb finden wir, dass man gezielt durch Richtlinien eines Rundschreibens der Finanzmarktaufsicht, wie ich Ihnen das vorher erklärt habe, besser bei der Branche ankommt. Dann kann man nämlich auch die Branchenbedürfnisse abdecken und sagen, sie besteht aus dem Wealth Management, aus Asset Management, aus Investment Banking usw. Dann kann man gezielt die ganze Branche in die Pflicht nehmen. Das wäre die richtige Lösung, nicht der Vergleich mit staatsnahen Betrieben, ein Begriff, der unklar ist, wurde doch gefragt, was staatsnahe Betriebe seien und wann sie es nicht mehr seien.

Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Motion in dieser Form nicht angenommen werden sollte. Sie hat auch in der Formulierung unglückliche Aspekte; sie ist unglücklich formuliert. Was heisst nur schon der Ausdruck "ab Anfangsjahr der ausserordentlichen staatlichen Stützung"? Im Fall der UBS war es im Oktober. Hätte das dann ab dem 1. Januar gegolten? Wenn ja, muss man es auch so formulieren. Dann schreibt man vor, dass bestehende Verträge angefochten werden, und verlangt damit, dass ihnen gegebenenfalls Rechtswidrigkeit unterstellt wird. Das sind unschöne Inhalte. Die Formulierung ist nicht schön; sie ist unglücklich. Viel eher sollte man, wie Herr Marty gesagt hat, formulieren: Wenn ein solcher Fall eintritt, dann sind Regeln zu definieren. Dann hat man eine gesetzliche Grundlage, dann können die gesetzlichen Grundlagen "vu les choses" definiert werden.

Zum Schluss: Frau Diener, ich kann aus der Sicht des Bundesrates Ihre Beurteilung des heutigen Nachmittags nicht teilen. Sie sind ein schönes Stück vorangekommen. Sie haben nämlich der nationalrätlichen Motion zugestimmt. Ich bitte Sie, diese noch einmal zu studieren. Sie enthält viele präzise Elemente, mit denen wir sehr gut etwas anfangen können, die uns weiterbringen und die die Voraussetzungen verändern werden. Sie haben ferner zur Kenntnis genommen - und ich lasse mich in die Pflicht nehmen -, dass die Finma mit einem Rundschreiben kommen wird und dass darin Richtlinien für die Lohn- und Gehaltspolitik der ganzen Branche enthalten sind, damit wir auch die Wettbewerber mit einbeziehen können. Das ist auch ein Fortschritt. In dieser Hinsicht war der heutige Nachmittag in keiner Art und Weise verloren, im Gegenteil. Mit diesen Ergebnissen können wir jetzt arbeiten, wir wissen auch, dass Sie selber bei dieser Lohnpolitik bleiben wollen, dass es Ihnen am Herzen liegt, dass wir hier zu guten, vernünftigen Lösungen kommen.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen.