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preparatory:AB 99387

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Ich teile die Sorge von Kollege Luginbühl bezüglich des Vorgehens im Zusammenhang mit dieser Landschafts-Initiative. Was ist der optimale Weg?

Wir haben im Grunde genommen vier Möglichkeiten. Wir können erstens einen indirekten Gegenvorschlag auf der Basis einer Totalrevision des Raumplanungsgesetzes machen. Da liegt bekanntlich ein Entwurf für ein neues Raumentwicklungsgesetz vor, der allerdings sehr umstritten ist [PAGE 683] und wahrscheinlich als Gegenvorschlag gar nicht so geeignet ist. Denn im Vergleich zu einer einfachen Verfassungsänderung ist das ein äusserst umfassendes Gesetz, sodass wir da Schwierigkeiten haben würden.

Die zweite Option ist, die Initiative allein vors Volk zu bringen, ohne Gegenvorschlag. Dann wäre die Gefahr gross, dass die Initiative angenommen würde.

Die dritte Möglichkeit ist, dass man das jetzige Raumplanungsgesetz teilrevidiert. Da hat eine Zusammenkunft von Herrn Bundesrat Leuenberger mit den Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren der Kantone am 15. Mai dieses Jahres stattgefunden. Es wurde nun eher dieser Weg in Aussicht genommen, nämlich eine spezifische Teilrevision des geltenden Raumplanungsgesetzes.

Bei der vierten Variante, jener von Kollege Luginbühl, dass man als Gegenvorschlag eine Teilrevision von Artikel 75 der Bundesverfassung, also des Raumplanungsartikels, an die Hand nehmen würde, bin ich nicht ganz so sicher, ob wir damit weiterkommen, und zwar deshalb: Der jetzige Raumplanungsartikel in der Bundesverfassung ist klar formuliert. Vor allem sind dort die Kompetenzen der Kantone klar festgelegt.

Das ist der Grund, weshalb ich das Wort ergriffen habe. Ich wehre mich nicht gegen dieses Postulat, aber ich möchte sagen, Herr Bundesrat: Wenn Sie diesen Weg weiterverfolgen, dann darf es auf keinen Fall darum gehen, dass man an den Kompetenzen der Kantone in der Raumplanung rüttelt. Dieses Anliegen möchte ich hier deponieren. Sonst hätten Sie dann mindestens von mir die Unterstützung bei einer solchen Bearbeitung von Artikel 75 der Bundesverfassung ganz sicher nicht.