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AS 1999 595

Verordnung über die Steuerbegünstigungen und den Verzugszins bei der Mineralölsteuer

Verordnung über die Steuerbegünstigungen und den Verzugszins bei der Mineralölsteuer

Änderung vom 8. Dezember 1998

Das Eidgenössische Finanzdepartement verordnet:

I Die Verordnung vom 28. November 19961 über die Steuerbegünstigungen und den Verzugszins bei der Mineralölsteuer wird wie folgt geändert:

Anhang 1, Gruppe 1: öffentlicher Verkehr, Spalte «Verwendung» Folgende Fahrten öffentlicher Transportunternehmungen, die im Rahmen einer Kon- zession des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation durchgeführt werden: – mit schienengebundenen Fahrzeugen; – mit Schiffen; – auf der Strasse. Inbegriffen sind Ersatz- oder Verstärkungsfahrten sowie die durch den Kursbetrieb bedingten Leerfahrten.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

8. Dezember 1998 Eidgenössisches Finanzdepartement: Villiger

10186

1 SR 641.612

1999-0299 595

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