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AS 2002 3836

Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (mit Anhängen)

Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (mit Anhängen)

SR 0.515.08; AS 1998 335

Änderung des Übereinkommens In Kraft getreten am 9. März 2000

Übersetzung1

Ab 31. Oktober 1999, wird nach Absatz 5 von Teil VI (B) des Verifikationsan- hanges zum Übereinkommen ein neuer Absatz 5bis mit folgendem Wortlaut hinzu- gefügt: «5bis. Bei Mengen von 5 Milligramm oder darunter unterliegt die Chemikalie der Li- ste 1 Saxitoxin nicht der in Absatz 5 angegebenen Unterrichtungsfrist, falls die Weitergabe zu medizinisch-diagnostischen Zwecken erfolgt. In solchen Fällen hat die Unterrichtung bis zum Zeitpunkt der Weitergabe stattzufinden.»

1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2002 3836).

3836 2002-0445

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