AS 2003 1423
Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Kroatien
Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Kroatien
vom 14. März 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik
2001 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
a. Freihandelsabkommen vom 21. Juni 2001 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Kroatien, samt Verständigungsprotokoll; b. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kroatien über den Handel mit Agrar- produkten.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 6. März 2002 Ständerat, 14. März 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz