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AS 2003 3891

Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien

Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien

vom 14. März 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik

2001 enthaltene Botschaft,

beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. Freihandelsabkommen vom 21. Juni 2001 zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien, samt Verständigungsprotokoll; b. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über den Handel mit Agrarprodukten.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 6. März 2002 Ständerat, 14. März 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz

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